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   SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17   

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SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 (https://dejure.org/2018,1867)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 (https://dejure.org/2018,1867)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 (https://dejure.org/2018,1867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 59 SGB 3, § 132 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 18a Abs 1a AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 4 AufenthG 2004, Art 1 Abs 1 GG
    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für Ausländer - Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung - Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts - Bleibeperspektive - Gesamtschutzquote des Herkunftslandes nach der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 21.02.2017 - 19 CE 16.2204

    Zulassung von Asylbewerbern zum Integrationskurs

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Zu § 44 Abs. 4 AufenthG liegt eine umfangreich begründete Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahrens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vor (Beschluss vom 21. Februar 2017, 19 CE 16.2204, juris), die sich u.a. mit dem Kriterium des "rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts" i.S.d. § 44 Abs. 4 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG einer aus Afghanistan und damit aus einem eher als unsicher einzustufenden Staat stammenden Antragstellerin auseinandergesetzt und deren Gründe daher auch zur Bestimmung des Kriteriums in § 132 Abs. 1 S. 1 als geeignet erscheinen.

    g.) Allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen trotz Herkunft des Antragstellers aus einem Land mit niedrigerer Gesamtschutzquote als 50 % ein rechtmäßiger dauerhafter Aufenthalt sicher zu erwarten ist, weil die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels offensichtlich vorliegen, kommt eine von den vorstehenden Grundsätzen abweichende Entscheidung in Betracht (vergl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2017 - 19 CE 16.2204 - Juris Rn. 24).

    Sollte es sich dabei auf die Begründung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Februar 2017 - 19 CE 16.2204 -, juris, zur Frage der Teilnahme an Integrationskursen (§ 44 AufenthG) stützen wollen, wird es zu prüfen haben, ob diese Begründung auf die Gewährung existenzmitsichernder Berufsausbildungsbeihilfe übertragbar ist.".

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    a.) Bei der Festlegung der Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe kommt dem Gesetzgeber, wie in anderen Bereichen der gewährenden Staatstätigkeit, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris Rn. 10 m.W.n.), was insbesondere bei Art. 3 GG zu berücksichtigen ist.

    Ob er bei der Ausgestaltung dieses Gestaltungsspielraums die gerechteste und zweckmäßigste Lösung trifft, ist dabei vom Bundesverfassungsgericht (und damit erst recht nicht vom erkennenden Fachgericht) nicht zu überprüfen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. November 2011 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2017 - L 14 AL 52/17

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Zu diesem Tatbestandsmerkmal hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Mai 2017 - L 14 AL 52/17 B ER -, juris) das Folgende ausgeführt:.

    Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den von der Kammer bereits zitierten Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 03. Mai 2017 (a.a.O.) aufgehoben, weil der Beschluss unter Missachtung von § 155 Abs. 2 S. 2 SGG (Entscheidung durch den Vorsitzenden in Eilfällen) durch den Vorsitzenden ergangen sei und dies den Antragsteller in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt habe.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 100/15

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer - türkischer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Der Kläger kann sich als pakistanischer Staatsangehöriger jedoch nicht auf Art. 12 GG berufen, so dass bereits der persönliche Schutzbereich nicht eröffnet ist (vergl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2017 - L 7 R 100/15 -, juris Rn. 44 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - L 7 AY 18/17

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Sozialhilfe - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Dies gilt auch dann, wenn individuelle Gründe (wie vorliegend das Nichterfüllen der persönlichen Voraussetzungen) der Förderung entgegenstehen (so zum vergleichbaren Ausschluss beim BAföG: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2017 - L 7 AY 18/17 ER-B -, Rn. 8, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    c.) Der faktische Zwang, eine Berufsausbildung abbrechen zu müssen, weil keine Sozialleistungen zur Verfügung stehen, berührt zwar die teilhaberechtliche Dimension des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 -, juris Rn. 14 zum Ausschluss von Leistungen des SGB II bei BAföG-Bezug).
  • OVG Saarland, 26.09.2017 - 2 B 467/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung für einen entgegen eines Einreise und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    3.) Abweichendes ergibt sich nach der Rechtsauffassung der Kammer auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18

    Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen

    (ddd) Die vom Antragsteller gesehene Perspektive für den Fall eines erfolglosen Ausgangs seines Asylverfahrens kann nach allem nicht zu einer belastbaren Prognose eines dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts i.S.v. § 132 Abs. 1 S. 1 SGB III führen (vgl. auch Bienert a.a.O.; SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 Rn. 53 ff.) und die von der Antragsgegnerin getroffene Prognose nicht entkräften.
  • SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18

    Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - nigerianischer

    Die erkennende Kammer sieht sich hierdurch gleichwohl nicht dazu veranlasst, von ihrer bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, abrufbar bei juris) abzurücken.
  • LSG Bayern, 08.04.2019 - L 10 AL 23/19

    Wegen einstweiliger Anordnung, Asylverfahren

    Ob diese Auffassung zu § 44 AufenthG auch auf den Bereich der BAB nach den §§ 51 ff SGB III übertragen werden kann (vgl dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17 - juris, das die Übertragbarkeit von Begründungen der Rechtsprechung zu § 44 AufenthG auf die Vorschriften zur BAB offen gelassen hat), braucht im Hinblick auf die geringe Gesamtschutzquote nicht entschieden werden (die negative Entscheidung des BAMF als unerheblich für die Bleibeperspektive im Rahmen des § 132 SGB III ansehend: SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 - juris) .
  • SG Darmstadt, 29.06.2020 - S 8 AL 187/18

    Sozialgesetzbuch III

    a) Die Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts und damit eine gute Bleibeperspektive besteht insofern nicht, sofern der Asylantrag des Asylbewerbers rechtskräftig abgelehnt wurde (Anschluss an SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018, Az.: S 2 AL 3795/17).

    Weiterhin ist aber zu beachten, dass Klagen von Personen aus Ländern mit hoher Gesamtschutzquote gerichtsbekannter Maßen häufiger Erfolg haben als Klagen von Personen aus Ländern mit geringer Gesamtschutzquote (so auch SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018, Az.: S 2 AL 3795/17 - juris - Rn. 51).

  • LSG Hessen, 26.06.2020 - L 7 AL 60/19

    SGB III

    Ob diese Auffassung zu § 44 AufenthG auch auf den Bereich der BAB nach den §§ 56 ff. SGB III übertragen werden kann (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 - juris, das die Übertragbarkeit von Begründungen der Rechtsprechung zu § 44 AufenthG auf die Vorschriften zur BAB offen gelassen hat), braucht im Hinblick auf die geringe Gesamtschutzquote nicht entschieden zu werden (die negative Entscheidung des BAMF als unerheblich für die Bleibeperspektive im Rahmen des § 132 SGB III ansehend: SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 - juris).
  • SG Köln, 22.05.2018 - S 20 AS 204/18

    Einstweilige Bewilligung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach Maßgabe der

    Dann kann aber nicht zugleich angenommen werden, dass erwartet werden kann, dass der Antragsteller diesen Aufenthaltstitel erhalten wird (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, juris; aA SG Potsdam, Beschluss vom 29.03.2017, S 6 AL 13/17 ER).
  • SG Köln, 22.05.2018 - S 20 AL 204/18
    Dann kann aber nicht zugleich angenommen werden, dass erwartet werden kann, dass der Antragsteller diesen Aufenthaltstitel erhalten wird (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, juris; a.A. SG Potsdam, Beschluss vom 29.03.2017, S 6 AL 13/17 ER).
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