Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für Ausländer - Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung - Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts - Bleibeperspektive - Gesamtschutzquote des Herkunftslandes nach der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen
(ddd) Die vom Antragsteller gesehene Perspektive für den Fall eines erfolglosen Ausgangs seines Asylverfahrens kann nach allem nicht zu einer belastbaren Prognose eines dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts i.S.v. § 132 Abs. 1 S. 1 SGB III führen (…vgl. auch Bienert a.a.O.; SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 Rn. 53 ff.) und die von der Antragsgegnerin getroffene Prognose nicht entkräften. - SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - nigerianischer …
Die erkennende Kammer sieht sich hierdurch gleichwohl nicht dazu veranlasst, von ihrer bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, abrufbar bei juris) abzurücken. - LSG Bayern, 08.04.2019 - L 10 AL 23/19
Wegen einstweiliger Anordnung, Asylverfahren
Ob diese Auffassung zu § 44 AufenthG auch auf den Bereich der BAB nach den §§ 51 ff SGB III übertragen werden kann (vgl dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17 - juris, das die Übertragbarkeit von Begründungen der Rechtsprechung zu § 44 AufenthG auf die Vorschriften zur BAB offen gelassen hat), braucht im Hinblick auf die geringe Gesamtschutzquote nicht entschieden werden (die negative Entscheidung des BAMF als unerheblich für die Bleibeperspektive im Rahmen des § 132 SGB III ansehend: SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17 - juris) .
- LSG Hessen, 26.06.2020 - L 7 AL 60/19
SGB III
Ob diese Auffassung zu § 44 AufenthG auch auf den Bereich der BAB nach den §§ 56 ff. SGB III übertragen werden kann (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 - juris, das die Übertragbarkeit von Begründungen der Rechtsprechung zu § 44 AufenthG auf die Vorschriften zur BAB offen gelassen hat), braucht im Hinblick auf die geringe Gesamtschutzquote nicht entschieden zu werden (die negative Entscheidung des BAMF als unerheblich für die Bleibeperspektive im Rahmen des § 132 SGB III ansehend: SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 - juris). - SG Darmstadt, 29.06.2020 - S 8 AL 187/18
Sozialgesetzbuch III
a) Die Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts und damit eine gute Bleibeperspektive besteht insofern nicht, sofern der Asylantrag des Asylbewerbers rechtskräftig abgelehnt wurde (Anschluss an SG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2018, Az.: S 2 AL 3795/17).Weiterhin ist aber zu beachten, dass Klagen von Personen aus Ländern mit hoher Gesamtschutzquote gerichtsbekannter Maßen häufiger Erfolg haben als Klagen von Personen aus Ländern mit geringer Gesamtschutzquote (so auch SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018, Az.: S 2 AL 3795/17 - juris - Rn. 51).
- SG Köln, 22.05.2018 - S 20 AL 204/18 Dann kann aber nicht zugleich angenommen werden, dass erwartet werden kann, dass der Antragsteller diesen Aufenthaltstitel erhalten wird (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, juris; a.A. SG Potsdam, Beschluss vom 29.03.2017, S 6 AL 13/17 ER).
- SG Köln, 22.05.2018 - S 20 AS 204/18
Einstweilige Bewilligung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach Maßgabe der …
Dann kann aber nicht zugleich angenommen werden, dass erwartet werden kann, dass der Antragsteller diesen Aufenthaltstitel erhalten wird (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2018 - S 2 AL 3795/17 -, juris; aA SG Potsdam, Beschluss vom 29.03.2017, S 6 AL 13/17 ER).