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   SG Berlin, 21.10.2011 - S 2 EG 139/08   

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https://dejure.org/2011,1554
SG Berlin, 21.10.2011 - S 2 EG 139/08 (https://dejure.org/2011,1554)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2011 - S 2 EG 139/08 (https://dejure.org/2011,1554)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - S 2 EG 139/08 (https://dejure.org/2011,1554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 2 BEEG, § 2 BEEG
    Bundeselterngeld - kein Leistungsausschluss bei Aufenthalt einer Mutter in einer Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung einer Strafhaft - tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge - häusliche Gemeinschaft - Begriff des gemeinsamer Haushalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung von Elterngeld ist bei Aufenthalt einer Mutter in einer Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung einer Strafhaft bei tatsächlicher Ausübung der elterlichen Sorge nicht ausgeschlossen; Kein Ausschluss der Leistung von Elterngeld bei Aufenthalt einer Mutter in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Müttern hinter Gittern steht Elterngeld zu - Richtlinien der Familienministerin widersprechen dem Gesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld während der Inhaftierung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auch Müttern hinter Gittern steht Elterngeld zu

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch Mütter hinter Gittern bekommen Elterngeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Elterngeld für inhaftierte Mutter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auch Müttern im Gefängnis steht Elterngeld zu

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Elterngeld besteht auch im Gefängnis

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R

    Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Haushalt - Justizvollzugsanstalt -

    Ob in einem wie dem vom SG Berlin entschiedenen Fall (Urteil vom 21.10.2011 - S 2 EG 139/08 -) der Unterbringung der Mutter im offenen Strafvollzug nach § 10 Abs. 1 StVollzG oder im gelockerten Vollzug nach § 11 StVollzG unter Berücksichtigung der dort herrschenden Bedingungen ein Haushalt iS des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BEEG anzunehmen wäre, ist hier nicht zu erörtern, weil sich die Klägerin im gesamten Anspruchszeitraum bei anderen Lebensverhältnissen im geschlossenen Strafvollzug befunden hat.
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