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   SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15   

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https://dejure.org/2016,31296
SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15 (https://dejure.org/2016,31296)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2016 - S 2 KA 409/15 (https://dejure.org/2016,31296)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2016 - S 2 KA 409/15 (https://dejure.org/2016,31296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Institutsermächtigung zur Erbringung zahlreicher Leistungen in einer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ärztin wehrt sich erfolgreich gegen Institutsermächtigung für Kinderklinik

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Ermächtigung | Subsidiarität von Institutsermächtigungen gegenüber persönlichen Ermächtigungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R

    Erteilung von Institutsermächtigungen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15
    Der Erteilung persönlicher Ermächtigungen an die vier Krankenhausärzte standen vorliegend auch keine rechtlich relevanten Hindernisse entgegen (dazu BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R - (Rn. 19 f.)).

    Solange jedoch gesetzliche, untergesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorschriften nicht entsprechend angepasst worden sind, verbleibt es schon nach deren Wortlaut bei der bisherigen Rangfolge der verschiedenen Formen der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (dazu näher z.B. BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R - (Rn. 16)).

    Daher unterliegt in solchen Bereichen der Nachrang der Institutsermächtigung besonders strengen Maßstäben (BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R - (Rn. 22)), ohne dass wie in den Fällen, in denen Leistungen ausschließlich von in bestimmter Weise qualifizierten Ärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen, die Erteilung von Institutsermächtigungen überhaupt ausgeschlossen ist (dazu BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -( [Rn. 33) m.w.N.).

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Institutsermächtigungen - vorbehaltlich hier nicht einschlägiger Sonderregelungen - nur subsidiär gegenüber vorrangig zu erteilenden persönlichen Ermächtigungen (st. Rspr., z.B. BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R - (Rn. 33) m.w.N.).

    Daher unterliegt in solchen Bereichen der Nachrang der Institutsermächtigung besonders strengen Maßstäben (BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R - (Rn. 22)), ohne dass wie in den Fällen, in denen Leistungen ausschließlich von in bestimmter Weise qualifizierten Ärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen, die Erteilung von Institutsermächtigungen überhaupt ausgeschlossen ist (dazu BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -( [Rn. 33) m.w.N.).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15
    Dass sich die Beigeladene zu 7) zu ihren Gunsten auf die Befürwortung durch überweisungswillige Ärzte berufen kann, hier repräsentiert durch die Obfrauen der Krefelder Kinder- und Jugendärzte, relativiert die Sperrwirkung des Subsidiaritätsgrundsatzes schließlich nicht (vgl. BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - (Rn. 28)).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 409/15
    Denn auch für Hochschulkliniken gilt der Vorrang der persönlichen Ermächtigung von Ärzten gegenüber Institutsambulanzen (z.B. BSG, Urteil vom 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R - [Rn. 26]).
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