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   SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14   

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https://dejure.org/2015,29218
SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14 (https://dejure.org/2015,29218)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2015 - S 2 KA 492/14 (https://dejure.org/2015,29218)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - S 2 KA 492/14 (https://dejure.org/2015,29218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Anstellungsgenehmigung in einem medizinischen Versorgungszentrum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Dies ist entsprechend auf Nachbesetzungen gemäß § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V zu übertragen, sodass auch hier von einer Höchstfrist von sechs Monaten für Vakanzen auszugehen ist (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - RdNr. 25; Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B - RdNr. 9).

    Allerdings ist dem Zulassungsausschuss die Befugnis einzuräumen, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern (BSG, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., RdNr. 26; nicht aufgegriffen im Beschluss vom 14.05.2014, a.a.O.).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 19.10.2011, a.a.O. (RdNr. 23), betont, dass eine Regelung, die - wie § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V - von dem Ziel abweiche, Überversorgung abzubauen, eng ausgelegt werden müsse, und darauf hingewiesen, dass es unverträglich wäre, wenn das MVZ eine frei werdende Arztstelle "auf Vorrat" vorhalten und nach seinem Belieben erst später (oder gar nicht) wiederbesetzen könnte.

    Für Juristen ist das Urteil des BSG in ZMGR 2012, 46 ff. (Januar 2012) und in GesR 2012, 179 ff. (März 2012) veröffentlicht worden.

    Für Ärzte ist im Deutschen Ärzteblatt 2012, A-390/B-338/C-334 (24.02.2012) in der Rubrik "Rechtsreport" unter der Überschrift: "Nachbesetzung von Arztstellen binnen sechs Monaten" auf das Urteil des BSG vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - detailliert hingewiesen worden mit dem einleitenden Satz: " Die Nachbesetzung einer Arztstelle bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gemäß § 103 Absatz 4a Satz 5 (jetzt Satz 3) Sozialgesetzbuch (SGB) V darf nicht beliebig hinausgezögert werden.

    Der Entscheidung des BSG vom 19.10.2011, a.a.O., lag die Situation zugrunde, dass nur eine Arztstelle mit einem Beschäftigungsumfang von ¼ zur Verfügung stand (RdNr. 27).

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Frist für Nachbesetzung einer Stelle gemäß § 103

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Dies ist entsprechend auf Nachbesetzungen gemäß § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V zu übertragen, sodass auch hier von einer Höchstfrist von sechs Monaten für Vakanzen auszugehen ist (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - RdNr. 25; Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B - RdNr. 9).

    Allerdings ist dem Zulassungsausschuss die Befugnis einzuräumen, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern (BSG, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., RdNr. 26; nicht aufgegriffen im Beschluss vom 14.05.2014, a.a.O.).

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Soweit es die mit dem Klageantrag zu 2) begehrte Anstellungsgenehmigung für den Facharzt für Psychotherapeutische Medizin L3 P betrifft, hat der Beklagte, der nach seiner Anrufung funktionell ausschließlich zuständig ist (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R - RdNr. 42), in dem angefochtenen Beschluss vom 05.11.2014 keine ablehnende Entscheidung über eine weitere ¼-Arztstelle getroffen.
  • LSG Bayern, 20.05.2015 - L 12 KA 175/14

    Nachbesetzung einer originären 1/4 Arztstelle

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Auch in dem vom Bayer. LSG entschiedenen Fall (Urteil vom 20.05.2015 - L 12 KA 175/14 -) ergab sich ein ¼-Stellenanteil durch mehrfache Stundenreduzierungen eines Arztes.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Hinsichtlich der Anstellungsgenehmigung für den Arzt X T3 kann die Klägerin ihr ursprünglich im Wege der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage verfolgtes Begehren in der Form einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R - RdNr. 16) weiter verfolgen.
  • SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 515/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nichtgeltung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Nicht anders verhält es sich mit dem Sachverhalt der Entscheidung des SG Marburg vom 14.11.2012 - S 12 KA 515/11 -.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Mit dem LSG NRW (Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -) geht die Kammer davon aus, dass die vom BSG entwickelte Frist erst nach Bekanntwerden dieser Entscheidung greift.
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
    Das Ausscheiden eines Arztes aus der vertragsärztlichen Versorgung in einem für Neuzulassungen wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich führt grundsätzlich dazu, dass der Vertragsarztsitz dieses Arztes entfällt, weil dieser nicht zur Versorgung der Versicherten benötigt wird (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R- RdNr. 27).
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