Rechtsprechung
SG Marburg, 18.03.2008 - S 2 R 202/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 58 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 6, § 58 Abs 2 S 1 SGB 6, § 237 Abs 1 Nr 4 SGB 6, § 44 SGB 10, § 45 SGB 10
Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Rückforderung des überzahlten Rentenbetrages - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - mündliche Verhandlung - Prozesserklärung - Einverständniserklärung - Widerruf - Zeitpunkt des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Berücksichtigung eines Arbeitslosenhilfebezugs als Anrechnungszeit i.R.d. Gewährung einer Altersrente bei Aufenthalt im Ausland während der Arbeitslosigkeit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Widerruf von Prozesserklärungen, Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, Eintritt der Rechtswidrigkeit bei rückwirkender Änderung der Sach- oder Rechtslage
Verfahrensgang
- SG Marburg, 18.03.2008 - S 2 R 202/05
- LSG Hessen, 23.11.2010 - L 5 R 147/08
- LSG Hessen - L 5 R 147/08 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95
Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von …
Auszug aus SG Marburg, 18.03.2008 - S 2 R 202/05
Dies rechtfertige die erfolgte Rücknahme des Rentenbescheids nach § 45 SGB X. Insoweit stützt sich die Beklagte auf das Urteil BSG, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10.Nichts anderes ergibt sich auch aus dem Urteil BSG, SozR 3-1300 § 107 Nr. 10, auf das sich die Beklagte stützt.
- BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95
Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums- …
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - …
Auszug aus SG Marburg, 18.03.2008 - S 2 R 202/05
Dabei kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, ob dies überhaupt denkbar ist (dafür BSG, SozR 1500 § 124 Nr. 2 und 3).
- SG Frankfurt/Main, 18.06.2018 - S 6 R 597/15 Es kam auch nicht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des anderen Trägers an (…so LSG Baden-Württemberg Urt. v. 24.1.2012 - L 13 R 4844/10; SG Marburg Urt. v. 18.3.2008 - S 2 R 202/05 ).
Auch die Vorschrift des § 48 Abs. 3 SGB X spricht nicht gegen die Auffassung der Kammer (so aber SG Marburg Urt. v. 18.3.2008 - S 2 R 202/05 ).