Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 20.04.2018 - S 2 SO 3939/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- IWW
§ 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 19 Abs. 3 SGB 12, § 90 Abs. 1 SGB 12, § 90 Abs. 3 S. 1 SGB 12
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage bzgl. der Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 3 S 1 SGB 12
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung - subjektive Zweckbestimmung - Alterssicherung eines nahen Angehörigen (hier: des volljährigen behinderten Kindes) - Barreserve für eine angemessene Bestattung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schönvermögen und die Lebensversicherung zur Altersvorsorge naher Angehöriger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene …
Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2018 - S 2 SO 3939/17
Ist es demjenigen, der Sozialleistungen beantragt hat, jederzeit möglich, die Mittel für sich selbst zu verwenden und die Bezugsberechtigung des Dritten im Todesfall zu ändern, liegen hingegen keine ausreichenden objektiven Anhaltspunkte für die subjektive Zweckbestimmung zur Drittabsicherung im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 118/97 R -, juris Rn. 16) vor.Nur dann liegen ausreichende objektive Anhaltspunkte dafür vor, dass eine subjektive Zweckbestimmung zur Altersvorsorge Dritter tatsächlich vorgelegen hat (zu diesem Erfordernis bei der eigenen Alterssicherung vergl. (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 118/97 R -, juris Rn. 16;… Mecke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 90 SGB XII Rn. 118 m.w.N.).
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2018 - S 2 SO 3939/17
Nach der rechtlichen Einordnung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 25.08.2011 (Az. B 8 SO 19/10 R) sei der Begriff der Härte im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII im Zusammenhang mit den Vorschriften über das Schonvermögen nach § 19 Abs. 2 SGB XII zu sehen. - BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des …
Auszug aus SG Karlsruhe, 20.04.2018 - S 2 SO 3939/17
Soweit der Kläger diesen Betrag überschreitet, ist ein Leistungsanspruch so lange nicht gegeben, bis das einzusetzende Vermögen aufgebraucht ist, ein fiktiver Vermögensverbrauch findet dabei nach herrschender Ansicht, welcher auch die Kammer folgt, nicht statt (vergl. u.A. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R -, juris Rn. 14f).