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   SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10   

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https://dejure.org/2010,10633
SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10 (https://dejure.org/2010,10633)
SG Detmold, Entscheidung vom 01.06.2010 - S 2 SO 74/10 (https://dejure.org/2010,10633)
SG Detmold, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - S 2 SO 74/10 (https://dejure.org/2010,10633)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10
    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Aktenzeichen B 8/9b SO 21/06 R vom 11.12.2007 Bezug genommen.

    Das Bundessozialgericht hat zwar in seiner Entscheidung B 8/9b SO 21/06 R vom 11.12.2007 dargelegt, dass die regelmäßige Teilnahme an einem Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu einer anteiligen, anderweitigen Bedarfsdeckung führt.

    Und die oben genannte Entscheidung des Bundessozialgerichts zu § 28 II SGB XII im Verfahren B 8/9b SO 21/06 R vom 11.12.2007 kann zur Überzeugung der hiesigen Kammer, nur weil es den gemeinsamen Nenner der Gewährung von Verpflegung zwischen beiden Verfahren gibt, nicht auf die Situation eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem Akutkrankenhaus oder in einer Reha-Klinik übertragen werden.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10
    In den Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R habe das BSG eine abweichende Bedarfsfestsetzung im SGB XII für möglich erachtet.

    Und die BSG-Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R betreffen das SGB II und besagen lediglich, dass im SGB II eine Kürzung des Regelsatzes schon aus generellen, strukturellen Gründen nicht möglich ist, weil eine Öffnungsklausel entsprechend dem § 28 II SGB XII dort fehlt.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10
    In den Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R habe das BSG eine abweichende Bedarfsfestsetzung im SGB XII für möglich erachtet.

    Und die BSG-Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R betreffen das SGB II und besagen lediglich, dass im SGB II eine Kürzung des Regelsatzes schon aus generellen, strukturellen Gründen nicht möglich ist, weil eine Öffnungsklausel entsprechend dem § 28 II SGB XII dort fehlt.

  • SG Nürnberg, 30.06.2011 - S 20 SO 54/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - kein Einkommenseinsatz und keine

    Hier wäre vielmehr im einzelnen zu ermitteln, in welchem Umfang während des Krankenhausaufenthalts ein anderer, individueller Bedarf des Leistungsempfängers vorliegt, insbesondere in welchem Umfang möglichen Einsparungen (z.B. wegen kostenloser Verpflegung) zusätzliche Aufwendungen (höhere Preise für den Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel, Genussmittel, Kosmetika, Bücher und Zeitungen vor Ort, zusätzliche Kosten für Telefon o.ä.) gegenüberstehen (siehe dazu SG Detmold, Gerichtsbescheid v. 01.06.2010 - S 2 SO 74/10).
  • SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11

    Kürzung der Grundsicherungsleistung unter dem Aspekt der häuslichen Ersparnis

    Unter dem Aktenzeichen S 2 SO 74/10 hatte das hiesige Gericht der Klage durch Gerichtsbescheid vom 01.06.2010 stattgegeben.

    Die den § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII weit auslegende Entscheidung des 12. Senats des Landessozialgerichts NRW im Verfahren L 12 SO 485/10 steht nicht im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verfahren B 8 SO 17/09 R vom 23.03.2010, die den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII sogar noch enger sieht, als es bereits in der hiesigen Entscheidung S 2 SO 74/10 zum Ausdruck gekommen ist.

  • SG Schleswig, 27.09.2013 - S 12 SO 34/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - vom Regelsatz

    Beide Entscheidungen (SG Nürnberg vom 8.12.2009, Az. S 20 SO 54/10, SG Detmold vom 1.6.2010, S 2 SO 74/10) berücksichtigen nicht die Regelungsstruktur des § 27a Abs. 4 SGB XII in den jeweiligen Alternativen.
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