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   SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05   

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https://dejure.org/2007,10645
SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 (https://dejure.org/2007,10645)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 (https://dejure.org/2007,10645)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - S 20 AL 7291/05 (https://dejure.org/2007,10645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers - Abgrenzung personen- und verhaltensbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Arbeitslosengeld während der Zeit einer verhängten Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer strafbaren Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers; Minderung eines Arbeitslosengeldanspruchs unter ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw-Fahrer verlor den Job, weil er privat betrunken Auto fuhr - Darf die Agentur für Arbeit deshalb das Arbeitslosengeld sperren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 1 Abs. 2; SGB III § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe eines Berufskraftfahrers wegen privater Trunkenheitsfahrt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05
    Das BSG (BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 69/02 R, NZS 2004, S. 165; BSG, Urteil vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, ArbuR 2006, S. 75) vertritt in Fällen von strafbaren Trunkenheitsfahrten von Berufskraftfahrern während der Freizeit zwar, unter vorgeblicher Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG (BAG Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB), dass in solchen Fällen verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungsgründe ineinander übergehen würden.

    Das BAG (BAG, Urteil vom 04.06.1997, a.a.O.) hat nämlich vielmehr ausgeführt, dass es schon "als sehr fraglich erscheine", ob die Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen auch auf Fälle des Alkoholmissbrauchs im privaten Bereich übertragen werden könne.

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05
    Das BSG (BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 69/02 R, NZS 2004, S. 165; BSG, Urteil vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, ArbuR 2006, S. 75) vertritt in Fällen von strafbaren Trunkenheitsfahrten von Berufskraftfahrern während der Freizeit zwar, unter vorgeblicher Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG (BAG Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB), dass in solchen Fällen verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungsgründe ineinander übergehen würden.
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05
    Das BSG (BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 69/02 R, NZS 2004, S. 165; BSG, Urteil vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, ArbuR 2006, S. 75) vertritt in Fällen von strafbaren Trunkenheitsfahrten von Berufskraftfahrern während der Freizeit zwar, unter vorgeblicher Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG (BAG Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB), dass in solchen Fällen verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungsgründe ineinander übergehen würden.
  • BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 1058/77
    Auszug aus SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05
    Das BAG hat z.B. auch im so genannten Busfahrerfall (BAG, Urteil vom 26.02.1980, 6 AZR 1058/77, Juris) angenommen, der Verlust der Fahrerlaubnis bei einer privaten Trunkenheitsfahrt stelle einen personenbedingten Kündigungsgrund dar.
  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

    Auf den außerdienstlichen Bereich einwirkende Vertragspflichten bedürften einer besonderen Rechtsgrundlage, um zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen führen zu können (Hinweis auf Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2007, S 20 AL 7291/05).

    Soweit das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 18. Juli 2007, a.a.O.) abweichend von der Rechsprechung des Bundessozialgerichts entschieden hat, die private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers mit Entzug der Fahrerlaubnis stelle in der Regel kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar, vermag der Senat dem aus den ausgeführten Gründen nicht zu folgen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Die vom SG angeführten Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (Urt. v. 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 -) und Kassel (Urt. v. 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04 -) sind obergerichtlich nicht bestätigt worden (LSG Ba.-Wü., Urt. v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 - unveröffentlicht, und LSG Hessen, Urt. v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 - veröffentlicht in juris).
  • SG Kassel, 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04

    Eintritt einer Sperrzeit wegen alkoholbedingten Verlustes der Fahrerlaubnis

    Auf den außerdienstlichen Bereich einwirkende Vertragspflichten bedürfen einer besonderen Rechtsgrundlage, um zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen führen zu können (vgl. SG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2007, S 20 AL 7291/05, juris); derartiges ist vorliegend nicht ersichtlich ist.
  • SG Karlsruhe, 17.06.2010 - S 13 AL 3975/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Auch die Kammer versteht die Rechtsprechung des BAG auf diese Weise und schließt sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht an (ausdrücklich ablehnend auch SG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2007, S 20 AL 7291/05, sowie SG Kassel, Urteil vom 07.12.2007, S 3 AL 2245/04).
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