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   SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10   

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https://dejure.org/2011,10842
SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10 (https://dejure.org/2011,10842)
SG Aachen, Entscheidung vom 11.10.2011 - S 20 SO 134/10 (https://dejure.org/2011,10842)
SG Aachen, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - S 20 SO 134/10 (https://dejure.org/2011,10842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege ist als Schonvermögen i.S.d. Härtefallregelungen des SGB XII anzusehen; Einstufung von Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10
    Das BSG hat im Urteil vom 18.03.2008 (B 8/9 b SO 9/06 R) ausgeführt, dass bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 5 C 84/02) dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen und Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen anzusehen ist.
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10
    Das BSG hat im Urteil vom 18.03.2008 (B 8/9 b SO 9/06 R) ausgeführt, dass bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 5 C 84/02) dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen und Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege als Schonvermögen im Sinne der Härtefallregelungen anzusehen ist.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10
    Das BSG hat zuletzt durch Urteil vom 25.08.2011 (B 8 SO 20/10 R) zu § 74 SGB XII entschieden, dass die erforderlichen Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger nicht nach Maßgabe pauschal entwickelter Vergütungssätze zu übernehmen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09

    Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner;

    Auszug aus SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10
    Dabei können die Kosten einer durchschnittlichen Bestattung als Richtschnur dienen (so: OVG NRW, Urteil vom 16.11.2009 - 12 A 1363/09).
  • Drs-Bund, 14.12.2005 - BT-Drs 16/239
    Auszug aus SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10
    Für diese Auffassung - so das BSG - spricht nicht zuletzt, dass die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, mit der die ausdrückliche Privilegierung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Gesetz vorgesehen war, mit der Begründung abgelehnt hat, die vorgesehene Regelung sei nicht erforderlich, weil bereits nach geltendem Recht mit der Härtefallregelung in § 90 Abs. 3 SGB XII sowie mit der Vorschrift des § 74 SGB XII eine menschenwürdige Bestattung für Sozialhilfeempfänger sicher gestellt sei (vgl. BT-Drucksache 16/239, S. 10, 15 und 17 zu Art. 3 Nr. 4).
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