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SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für eine angemessene Bestattung als auch für eine angemessene Grabpflege ist als Schonvermögen i.S.d. Härtefallregelungen des SGB XII anzusehen; Einstufung von Vermögen aus einem Bestattungsvorsorgevertrag sowohl für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- SG Gießen, 25.07.2017 - S 18 SO 160/16
Die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem …
Die Gerichte haben sich bisher mit der Frage der Angemessenheit von Bestattungsvorsorgeverträgen beschäftigt und dabei Beträge zwischen 3.200,00 Euro und 8.800,00 Euro anerkannt (SG Schleswig, S 12 SO 104/08, Bayrisches LSG, 25.09.2008, L 11 SO 32/07, 3.200,00 Euro; SG Dortmund, 13.02.2009, S 47 SO 188/06, 3.500,000 Euro; SG Hildesheim, 24.07.2009, S 34 SO 75/07, 6.500,00 Euro; SG Aachen, 11.10.2011, S 20 SO 134/10, 8.800,00 Euro, Übersicht in LPK-SGB XII, § 90 Rn. 12). - LSG Hessen, 29.04.2016 - L 4 SO 85/14 Der Kläger hat hiergegen am 25. September 2010 Klage (Az.: 20 SO 134/10) beim Sozialgericht Gießen erhoben.
- BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH Der Kläger hat hiergegen am 25. September 2010 Klage (Az.: 20 SO 134/10) beim Sozialgericht Gießen erhoben.
- SG Gießen, 25.06.2012 - S 18 SO 134/10 Das Verfahren wurde zunächst unter dem Aktenzeichen S 20 SO 134/10 geführt.
- BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 13/13 BH Das Verfahren wurde zunächst unter dem Aktenzeichen S 20 SO 134/10 geführt.
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