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   SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16   

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SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16 (https://dejure.org/2018,35321)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16.01.2018 - S 20 U 3556/16 (https://dejure.org/2018,35321)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - S 20 U 3556/16 (https://dejure.org/2018,35321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung einer niedrigeren Beitragsforderung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung i.R.d. Einordnung von Spargel in das Produktionsverfahren "Intensivgemüse"

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 SGB 7, § 182 Abs 1 SGB 7, § 182 Abs 2 S 1 SGB 7 vom 12.04.2012, § 221b Abs 4 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshöhe - Beitragsberechnung - Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG - bundeseinheitlicher Bewertungsmaßstab - kein Verstoß gegen höherrangiges Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost -

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Das LSG Niedersachsen-Bremen führt in seiner Entscheidung vom 29.08.2017, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, dazu folgendes aus: Das BSG hat bereits mehrfach die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der Altlasten der DDR im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bestätigt (BSGE 79, 23; BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R = BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 14/06 R = BSGE 98, 229).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es Ausfluss der spezifischen Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen den Unternehmen untereinander sowohl zwischen den früheren und den jetzigen als auch der auf dem Gebiet der früheren BRD und der früheren DDR sowie der Unternehmer (Arbeitgeber) und der Versicherten (Arbeitnehmer) nicht nur hinsichtlich der aktuellen Arbeits- und Berufskrankheiten-Geschehens, sondern auch über Generationen hinweg, so dass die Übernahme von DDR-Altlasten nicht zu beanstanden ist (BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R = BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 14/06 R = BSGE 98, 229, 232).

    Die Satzungsregelungen sind sachlich begründet und stehen zu der Belastung des Klägers in angemessenem Verhältnis, zumal im Rahmen von Beitragserhebungen gewisse Pauschalierungen praktisch notwendig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind ( BSGE 98, 229, 238 ).

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Das LSG Niedersachsen-Bremen führt in seiner Entscheidung vom 29.08.2017, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, dazu folgendes aus: Das BSG hat bereits mehrfach die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der Altlasten der DDR im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bestätigt (BSGE 79, 23; BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R = BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 14/06 R = BSGE 98, 229).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es Ausfluss der spezifischen Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen den Unternehmen untereinander sowohl zwischen den früheren und den jetzigen als auch der auf dem Gebiet der früheren BRD und der früheren DDR sowie der Unternehmer (Arbeitgeber) und der Versicherten (Arbeitnehmer) nicht nur hinsichtlich der aktuellen Arbeits- und Berufskrankheiten-Geschehens, sondern auch über Generationen hinweg, so dass die Übernahme von DDR-Altlasten nicht zu beanstanden ist (BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R = BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 14/06 R = BSGE 98, 229, 232).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Maßgebend ist, ob -wie hier-sachgerechte, plausible Gründe für die autonome Rechtsetzung anzuführen sind (vgl. BSGE 68, 111, 115).

    Damit liegen sowohl eine Übergangsregelung als auch eine Härteklausel vor, der vom BVerfG wiederholt für die erforderliche Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen wird ( dazu BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 236; BSGE 68, 111, 117).

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben mehrfach ausgeführt, dass Pauschalierungen und Typisierungen zulässig und die mit der damit verbundenen Typisierung nach dem Durchschnittsmaßstab entstehenden gewissen Härten hinzunehmen sind ( BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 = BSGE 54, 232, 235 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 115, 122; BSG, Urteil vom 28. April 1982 12 RK 3/81 = SozR 2- 5800 § 4 Nr. 2 ).

    Damit liegen sowohl eine Übergangsregelung als auch eine Härteklausel vor, der vom BVerfG wiederholt für die erforderliche Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen wird ( dazu BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 236; BSGE 68, 111, 117).

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Das LSG Niedersachsen-Bremen führt in seiner Entscheidung vom 29.08.2017, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, dazu folgendes aus: Das BSG hat bereits mehrfach die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der Altlasten der DDR im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bestätigt (BSGE 79, 23; BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R = BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; BSG, Urteil vom 8. Mai 2007 - B 2 U 14/06 R = BSGE 98, 229).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG ist darin nicht zu sehen.Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn "eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 76, 256, 329 ) Dabei legt das BVerfG je nach Regelung, Maßstab und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an ( BVerfGE 88, 87, 96; 105, 73, 110).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG ist darin nicht zu sehen.Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn "eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 76, 256, 329 ) Dabei legt das BVerfG je nach Regelung, Maßstab und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an ( BVerfGE 88, 87, 96; 105, 73, 110).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben mehrfach ausgeführt, dass Pauschalierungen und Typisierungen zulässig und die mit der damit verbundenen Typisierung nach dem Durchschnittsmaßstab entstehenden gewissen Härten hinzunehmen sind ( BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 = BSGE 54, 232, 235 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 115, 122; BSG, Urteil vom 28. April 1982 12 RK 3/81 = SozR 2- 5800 § 4 Nr. 2 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16 U 6/15

    Zahlung eines höheren Beitrags zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Danach erfolgte die Berechnung des Beitrags nicht mehr nach dem bisherigen Flächentarif, sondern auf der Grundlage des Arbeitsbedarfs zuzüglich eines Grundbeitrags ( LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.08.2017, Az. L 16 U 6/15, juris ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2018 - S 20 U 3556/16
    Ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG ist darin nicht zu sehen.Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn "eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 76, 256, 329 ) Dabei legt das BVerfG je nach Regelung, Maßstab und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an ( BVerfGE 88, 87, 96; 105, 73, 110).
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 3/81
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Das von der Klägerin monierte Fehlen eines Korrekturfaktors Risikogruppe in dem angefochtenen Bescheid ist darauf zurückzuführen, dass im Umlagejahr 2014 keine Risikogruppe die in § 56 der Satzung festgesetzten Schwellenwerte über- bzw. unterschritten hat, so dass auch kein Korrekturfaktor Risikogruppe zu errechnen war (vgl. auch SG Freiburg, Urteil vom 16.01.2018 - S 20 U 3556/16, RdNr. 34, juris).
  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
    Das von der Klägerin monierte Fehlen eines Korrekturfaktors Risikogruppe in dem angefochtenen Bescheid ist darauf zurückzuführen, dass im Umlagejahr 2014 keine Risikogruppe die in § 56 der Satzung festgesetzten Schwellenwerte über- bzw. unterschritten hat, so dass auch kein Korrekturfaktor Risikogruppe zu errechnen war (vgl. auch SG Freiburg, Urteil vom 16.01.2018 - S 20 U 3556/16, RdNr. 34, juris).
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