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   SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10   

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SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10 (https://dejure.org/2011,22695)
SG Dresden, Entscheidung vom 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10 (https://dejure.org/2011,22695)
SG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - S 21 AS 1604/10 (https://dejure.org/2011,22695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei einem denkbaren Anspruch eines Leistungsempfängers auf nachehelichen Unterhalt gegen den ehemaligen Ehepartner; Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II bei einem denkbaren Anspruch eines Leistungsempfängers auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AS 12/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Der Kläger, als möglicherweise nach den §§ 1569 ff. BGB Verpflichteter, gehört daher grundsätzlich zum Personenkreis der Auskunftsverpflichteten nach § 60 Abs. 2 Satz 1 (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2007, Aktenzeichen L 1 AS 12/06).

    Der Auskunftsanspruch besteht nicht, wenn der Leistungsträger über die gewünschten Information bereits verfügt oder sie auf einfachere Weise zu beschaffen vermag, wenn feststeht, dass die Auskunft den Leistungsanspruch nicht mehr beeinflussen kann oder der Unterhaltsanspruch der Ex-Frau des Klägers unabhängig von dessen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen offensichtlich nicht mehr bestehen kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2007, Aktenzeichen L 1 AS 12/06 Rdnr. 18 bei Juris).

    Die Kammer schließt sich insofern dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 29.01.2007 (Aktenzeichen L 1 AS 12/06) an, soweit dieses keine weitergehende Konkretisierung der jeweils vorzulegenden Belege im die Auskunft verfügenden Bescheid fordert.

  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Es wäre mithin allein zu prüfen, ob eine unbefristete Unterhaltszahlung unbillig wäre (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.05.2010, Aktenzeichen XII ZR 143/08, Rdnr. 33 bei juris).

    Hierzu zählen unter anderem die Dauer der Ehe, das Vertrauen des Unterhaltsgläubigers am Fortbestand des Unterhalts, dem Alter des Unterhaltsgläubigers bei Scheidung und die Möglichkeiten des Unterhaltsgläubigers zur Verbesserung seiner Einkommenssituation (so Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.05.2010, Aktenzeichen XII ZR 143/08, Rdnr. 37, 38 bei juris).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Die Verwirkung eines Rechts tritt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHZ 25, 47ff.; BGHZ 43, 289ff.; BGHZ 105, 290ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Mai 1991, Aktenzeichen 4 C 4.89) ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist (sog. Zeitmoment) und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (sog. Umstandsmoment).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    (so Bundessozialgericht im Urteil vom 23.03.2010, Aktenzeichen B 8 SO 2/09 R, Rdnr. 11 bei Juris) Hier ist es für den Kläger ohne Weiteres ersichtlich, dass er zum Beispiel Gehaltsnachweise vorlegen muss.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Zudem muss der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für seine zwangsweise Durchsetzung bilden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.02.1990, Aktenzeichen 4 C 41/87, Rdnr. 29 bei juris).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Auf diese so genannte "Negativevidenz" wurde bereits in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum alten Bundessozialhilfegesetz abgestellt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.08.1993, Aktenzeichen 5 C 22/90).
  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Zu berücksichtigen sind vor allem die Art und Bedeutung des Anspruchs, die Intensität des vom Berechtigten geschaffenen Vertrauenstatbestandes und das Ausmaß der Schutzbedürftigkeit des Verpflichteten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.1979, Aktenzeichen V ZR 38/75).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Wegen der Formulierung des § 1573 Abs. 1 ("nach der Scheidung") soll ein zeitlicher Zusammenhang mit der Scheidung bestehen, allerdings eine strikte Bindung an diese nicht zu fordern sein (so bereits Der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25.03.1987, Aktenzeichen IVb ZR 32/86).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88

    Auskunftspflicht des Kostenersatz- bzw Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Eine Auskunft ist dabei die bloße Angabe von Tatsachen, wohingegen das Belegen die Vorlage von Beweismitteln erfordert (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 30.11.1988, Aktenzeichen 6 S 2347/88, Rdnr. 21 bei juris).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10
    Die Verwirkung eines Rechts tritt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGHZ 25, 47ff.; BGHZ 43, 289ff.; BGHZ 105, 290ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Mai 1991, Aktenzeichen 4 C 4.89) ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist (sog. Zeitmoment) und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (sog. Umstandsmoment).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 7 AS 34/10

    Verpflichtung zur Auskunft über Einkommen- und Vermögenverhältnisse

    Jedenfalls in einem solchen Falle ist die Frage der Verjährung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen der Prüfung der Negativevidenz relevant (LSG Hamburg, Urteil vom 09.08.2012 - L 4 AS 126/10, RdNr. 23; VG München, Urteil vom 23.05.20101 - M 28 K 99.133, RdNr. 43; SG Dresden, Urteil vom 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10, RdNr. 25; vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 28.02.2013 - L 7 AS 745/11, RdNr. 44 alle juris).
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