Rechtsprechung
   SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,57466
SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07 (https://dejure.org/2010,57466)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07 (https://dejure.org/2010,57466)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16. März 2010 - S 21 AS 5220/07 (https://dejure.org/2010,57466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,57466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - temporäre Bedarfsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind bei Wahrnehmung des Umgangsrechts - kein Anspruch des Elternteils bzgl der allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindes - Anspruch auf höhere Leistungen für die Unterkunft wegen erhöhten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines höheren Bedarfs für den Lebensunterhalt sowie für die Wohnung im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Berücksichtigung des regelmäßigen Umgangs des Antragstellers mit seiner überwiegend im Haushalt der Mutter lebenden minderjährigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Für dessen Deckung sind Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II aber gerade nicht geeignet (BVerfG, Urteil vom 9.2.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris ; BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9.2.2010 ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7.11.2006 (Az. B 7b AS 14/06 R - juris ) verwiesen, das für die Gewährung von Leistungen zur Bestreitung der durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem eigenen Kind entstehenden Kosten als Anspruchsgrundlage einerseits § 73 SGB XII herangezogen und andererseits das Rechtskonstrukt der so genannten "temporären Bedarfsgemeinschaft" geschaffen hat.

    In seinem Urteil vom 7.11.2006 (Az. B 7b AS 14/06 R - juris ) hat das Bundessozialgericht Kosten, die durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem eigenen Kind entstehen, nur insoweit als solchen atypischen Bedarf eingeordnet, als sie keine allgemeinen Kosten des Lebensunterhalts für Zwecke wie Nahrung, Strom, Hygiene, Freizeitunternehmungen etc. sind.

    Diese Bedarfe bleiben daher der Regelleistung der §§ 20, 28, 74 SGB II zugeordnet und können ggf. im Rahmen einer "temporären Bedarfsgemeinschaft" berücksichtigt werden, nicht aber im Rahmen des § 73 SGB XII (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Atypische Ausgaben, die unmittelbar durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts verursacht werden, sind dagegen allenfalls z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Es bleibt daher als einzige denkbare Anspruchsgrundlage für die geltend gemachten erhöhten allgemeinen Lebenshaltungskosten die anteilige Gewährung der Regelleistung des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II für die Tage, an denen sich die Tochter des Klägers bei diesem aufhielt (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Denn ein Anspruch auf die anteilige Gewährung der Regelleistung während des Aufenthalts beim nicht sorgeberechtigten Elternteil ist stets ein Anspruch des Kindes, nicht des "gastgebenden" Elternteils (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Denn es kommt nicht darauf an, wer die anfallenden Kosten faktisch trägt, sondern allein darauf, um wessen Bedarf es sich handelt (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris und Urteil vom 2.7.2009, Az. B 14 AS 75/08 R - juris ).

    Denn dieser Anspruch setzt Bedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II voraus (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

  • SG Fulda, 27.01.2010 - S 10 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Wohnflächenbedarf durch

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Das SG Aachen (Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ) und das SG Fulda (Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ) schließlich haben bei Aufenthalten von jährlich ca. 96 Tagen bzw. ca. 138 Tagen bei jeweils mindestens zwei vollen Tagen Dauer (mit mindestens zwei Übernachtungen) einen reinen Besuchscharakter verneint und einen erhöhten Raumbedarf angenommen.

    Zur angemessenen Wahrnehmung dieses Rechts, das sowohl ein Recht des Kindes als auch des Elternteils ist, gehört auch, dass ein entsprechender Wohn- und Lebensraum vorhanden sein muss, der einen geeigneten Rahmen dafür bietet (SG Fulda, Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ).

    Andernfalls wäre sogar zu befürchten, dass die Beziehung zwischen Elternteil und Kind aufgrund der ungünstigen äußeren Umstände ihrer Begegnungen leidet und nachhaltig gestört wird, was wiederum mit dem grundrechtlich verbrieften Schutz der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind nicht vereinbar wäre (SG Fulda, Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ).

    Das SG Fulda hat dagegen die angemessene Wohnfläche, sobald die Grenze von lediglichen "Besuchen" zu einem echten zeitweisen "Mitleben" hin überschritten war, pauschal um die Hälfte der einer weiteren Person zustehenden 15 qm erhöht (SG Fulda, Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ).

    Die Vorgaben des Bundessozialgerichts, dass im Falle einer "temporären Bedarfsgemeinschaft" Anspruchsinhaber der anteiligen Regelleistung immer derjenige ist, um dessen Bedarf es sich handelt, also das jeweilige Kind, ist auf die Berücksichtigung von erhöhten Aufwendungen für die Unterkunft zur Ermöglichung von Umgangskontakten im Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II also nicht übertragbar (SG Aachen, Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ; SG Fulda, Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ).

  • SG Aachen, 19.11.2007 - S 14 AS 80/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Das SG Aachen (Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ) und das SG Fulda (Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ) schließlich haben bei Aufenthalten von jährlich ca. 96 Tagen bzw. ca. 138 Tagen bei jeweils mindestens zwei vollen Tagen Dauer (mit mindestens zwei Übernachtungen) einen reinen Besuchscharakter verneint und einen erhöhten Raumbedarf angenommen.

    Ausschlaggebend ist nach dem Urteil des SG Aachen vom 19.11.2007 (Az. S 14 AS 80/07 - juris ) eine "gewisse Regelmäßigkeit und zeitliche Erheblichkeit der Anwesenheit der Kinder im Haushalt eines hilfebedürftigen Elternteils".

    Allerdings muss auch nach Auffassung der Kammer ein bestimmtes Mindestmaß an Frequenz und Dauer der Umgangskontakte - in den Worten des SG Aachen eine "gewisse Regelmäßigkeit und zeitliche Erheblichkeit" (Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ) - erreicht sein, um einen solchen Anspruch auszulösen.

    So hat das SG Aachen diskutiert, ob die angemessene Wohnfläche pro Kind um den Anteil an den 15 qm, welche jeder weiteren Person im Haushalt zustehen, zu erhöhen sei, der sich aus der Zahl der monatlich beim betroffenen Elternteil verbrachten Tage ergibt (SG Aachen, Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ).

    Die Vorgaben des Bundessozialgerichts, dass im Falle einer "temporären Bedarfsgemeinschaft" Anspruchsinhaber der anteiligen Regelleistung immer derjenige ist, um dessen Bedarf es sich handelt, also das jeweilige Kind, ist auf die Berücksichtigung von erhöhten Aufwendungen für die Unterkunft zur Ermöglichung von Umgangskontakten im Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II also nicht übertragbar (SG Aachen, Urteil vom 19.11.2007, Az. S 14 AS 80/07 - juris ; SG Fulda, Urteil vom 27.1.2010, Az. S 10 AS 53/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de und juris ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Wird ein Leistungsbezieher nach dem SGB II regelmäßig von seinem leiblichen minderjährigen Kind besucht, das überwiegend beim anderen Elternteil lebt, steht dem Leistungsbezieher kein Anspruch auf Erhöhung der Regelleistung, auf Leistungen nach der "Härtefallklausel" im Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (Az. 1 BvL 1/09.3/09 und 4/09), nach § 73 SGB XII oder nach § 23 Abs. 1 SGB II zur Bestreitung der Lebensunterhaltskosten seines Kindes zu.

    Für dessen Deckung sind Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II aber gerade nicht geeignet (BVerfG, Urteil vom 9.2.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris ; BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris ).

    Sie gilt jedoch, wie sich aus den nach dem Urteilstenor insoweit maßgeblichen Urteilsgründen ergibt, nur für die Zeit ab der Verkündung des Urteils und damit nicht für Leistungszeiträume vor dem 9. Februar 2010 (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09.3/09 und 4/09, Rn. 220).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Differenzierter hat dagegen das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2008, Az. L 20 B 225/07 AS ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de ) darauf abgestellt, ob den Aufenthalten des Kindes lediglich "Besuchscharakter" zukommt oder ob es einen signifikanten Teil seiner Zeit bei dem betroffenen Elternteil verbringt.

    Wie das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2008, Az. L 20 B 225/07 AS ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de ) hält auch die Kammer eine Abgrenzung zu punktuellen "Besuchen" für notwendig.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Denn es kommt nicht darauf an, wer die anfallenden Kosten faktisch trägt, sondern allein darauf, um wessen Bedarf es sich handelt (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R - juris und Urteil vom 2.7.2009, Az. B 14 AS 75/08 R - juris ).

    Dieses Einkommen reicht aus, um den ermittelten Bedarf vollständig zu decken, selbst dann, wenn man das Kindergeld nicht als Einkommen anrechnet (vgl. BSG, Urteil vom 2.7.2009, Az. B 14 AS 75/08 R).

  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Grundsätzlich dagegen haben sich etwa das SG Duisburg (Urteil vom 31.3.2009, Az. S 5 AS 93/08 - juris ), das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5.12.2008, Az. L 25 B 2022/08 ER - juris ), das SG Berlin (Beschluss vom 2.10.2008, S 130 AS 27001/08 ER - juris ) und das SG Lüneburg (Beschluss vom 31.7.2007, Az. S 30 AS 968/07 ER - juris ) ausgesprochen.
  • SG Lüneburg, 31.07.2007 - S 30 AS 968/07

    Angemessenheit der Unterkunftskosten unter Berücksichtigung des Umgangsrechtes

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Grundsätzlich dagegen haben sich etwa das SG Duisburg (Urteil vom 31.3.2009, Az. S 5 AS 93/08 - juris ), das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5.12.2008, Az. L 25 B 2022/08 ER - juris ), das SG Berlin (Beschluss vom 2.10.2008, S 130 AS 27001/08 ER - juris ) und das SG Lüneburg (Beschluss vom 31.7.2007, Az. S 30 AS 968/07 ER - juris ) ausgesprochen.
  • SG Berlin, 02.10.2008 - S 130 AS 27001/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - zeitweilige

    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Grundsätzlich dagegen haben sich etwa das SG Duisburg (Urteil vom 31.3.2009, Az. S 5 AS 93/08 - juris ), das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5.12.2008, Az. L 25 B 2022/08 ER - juris ), das SG Berlin (Beschluss vom 2.10.2008, S 130 AS 27001/08 ER - juris ) und das SG Lüneburg (Beschluss vom 31.7.2007, Az. S 30 AS 968/07 ER - juris ) ausgesprochen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - L 25 B 2022/08
    Auszug aus SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07
    Grundsätzlich dagegen haben sich etwa das SG Duisburg (Urteil vom 31.3.2009, Az. S 5 AS 93/08 - juris ), das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5.12.2008, Az. L 25 B 2022/08 ER - juris ), das SG Berlin (Beschluss vom 2.10.2008, S 130 AS 27001/08 ER - juris ) und das SG Lüneburg (Beschluss vom 31.7.2007, Az. S 30 AS 968/07 ER - juris ) ausgesprochen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht