Weitere Entscheidung unten: SG Berlin, 26.05.2014

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   SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14   

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https://dejure.org/2015,843
SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14 (https://dejure.org/2015,843)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2015 - S 212 SO 850/14 (https://dejure.org/2015,843)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - S 212 SO 850/14 (https://dejure.org/2015,843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 1 S 2 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 2 SGB 12, § 63 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine besondere Pflegekraft - Geltendmachung höherer Leistungen aus einer Zusatzvereinbarung mit dem Träger des ambulanten Dienstes - Bedarfsdeckung durch die im Pflegevertrag vereinbarten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug des von der Pflegekasse bewilligten Wohngruppenzuschlags von den vom Sozialhilfeträger bewilligten ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 23 SO 178/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14
    Mit Beschluss vom 30. September 2014 hob das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg (L 23 SO 178/14 B ER, juris) den Beschluss des SG Berlin auf und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Akte S 212 SO 850/14 ER / L 23 SO 178/14 B ER sowie der Verwaltungsakte des Beklagten und der Beigeladenen zu 2) Bezug genommen.

    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch kann sich nur darauf beziehen, ob der Beklagte zu einer weiteren Kostenübernahme für notwendige Pflegeleistungen nach dem Siebten Kapitel des SGB XII verpflichtet ist, um den Anspruch der Klägerin auf Hilfen zur Pflege und damit den Pflegebedarf abzudecken (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 32, zitiert nach juris).

    Schließlich hat bereits das LSG Berlin-Brandenburg angemerkt (Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 52, zitiert nach juris), dass das Organisieren von Arztterminen und Hausbesuchen, die Korrespondenz mit Ärzten und die Unterstützung bei Krankenhauseinweisungen als Hilfeleistungen zum Ausschluss von Eigengefährdungen zu verstehen und damit im Zweifel unter LK 38 zu fassen sind.

  • SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14

    Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten

    Auszug aus SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14
    Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 verpflichtete das Sozialgericht (SG) Berlin den Beklagten im Verfahren S 212 SO 850/14 ER (juris), der Klägerin für die Zeit ab 2. April 2014 Hilfen zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags zu gewähren.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Akte S 212 SO 850/14 ER / L 23 SO 178/14 B ER sowie der Verwaltungsakte des Beklagten und der Beigeladenen zu 2) Bezug genommen.

    Sofern die Kammer noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (vgl. S 212 SO 850/14 ER, Beschluss vom 26. Mai 2013, Rn. 78, zitiert nach juris) zwischen der Anleitung und Impulsgabe zu solchen Aktivitäten im engeren Sinne und der Organisation solcher Aktivitäten im Weiteren unterschieden hat, so vermag diese Ansicht bei genauerem Hinsehen auf die LK und deren Inhalte nicht länger zu überzeugen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Hauspflege - Wohngruppenzuschlag -

    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch kann sich somit nur darauf beziehen, ob der Beklagte zu einer weiteren Kostenübernahme für notwendige Pflegeleistungen nach dem Siebten Kapitel des SGB XII verpflichtet ist, um den Anspruch des Klägers auf Hilfen zur Pflege und damit den Pflegebedarf abzudecken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 32; SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn.86, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14

    Abzug eines von der Pflegekasse gewährten Wohngruppenzuschlags von durch den

    Der Beklagte verweist auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER) und des SG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, beide zitiert nach juris).

    Zwischen dem Wohngruppenzuschlag und den ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Pflege in Form der Tagespauschale (LK 19 und 38) besteht Deckungsgleichheit (SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 141 ff., zitiert nach juris).

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 114 ff. (zitiert nach juris) Bezug genommen.

    Sie bedeutet nur, dass der Sozialhilfeträger im Rahmen der Leistungen der Hilfen zur Pflege für Nichtversicherte im Sinne des SGB XI keinen Wohngruppenzuschlag zu gewähren hat, dafür aber die angemessene und notwendige Pflege im Rahmen der weiten Öffnungsklausel des § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII sicherstellen muss (SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 149, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 267/15

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Hauspflege - Wohngruppenzuschlag -

    Der Beklagte ist der Klage unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid und auf das Urteil des SG Berlin vom 20. Januar 2015 zum Verfahren S 212 SO 850/14 entgegengetreten.
  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 1248/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Der Beklagte verweist auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid und das Urteil des SG Berlin vom 20. Januar 2015 zum Verfahren S 212 SO 850/14.

    Zwischen dem Wohngruppenzuschlag und den ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Pflege in Form der Tagespauschale (LK 19 und 38) besteht Deckungsgleichheit (SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 141 ff, zitiert nach juris).

    Hierzu nimmt die Kammer vollumfänglich Bezug auf ihre Entscheidung vom 20. Januar 2015 zum Verfahren S 212 SO 850/14, Rn. 95 ff. (zitiert nach juris).

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   SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER   

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https://dejure.org/2014,11086
SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.05.2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - S 212 SO 850/14 ER (https://dejure.org/2014,11086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 13 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 11, § 38a Abs 1 SGB 11
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Nachrang der Sozialhilfe - Erhalt eines Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB 11 - keine Anrechnung auf die Hilfe zur Pflege - keine Leistungskongruenz

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen der Hilfen zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14
    Das ist dann der Fall, wenn der Antragstellerin ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - (BVerfGE 79, 69 ff.).
  • SG Halle, 06.03.2014 - S 24 SO 223/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Pflegesachleistung - keine

    Auszug aus SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14
    Diese Ansicht habe das SG Halle in seinem Beschluss vom 6. März 2014, S 24 SO 223/13 ER bestätigt.
  • SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine

    Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 verpflichtete das Sozialgericht (SG) Berlin den Beklagten im Verfahren S 212 SO 850/14 ER (juris), der Klägerin für die Zeit ab 2. April 2014 Hilfen zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags zu gewähren.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Akte S 212 SO 850/14 ER / L 23 SO 178/14 B ER sowie der Verwaltungsakte des Beklagten und der Beigeladenen zu 2) Bezug genommen.

    Sofern die Kammer noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (vgl. S 212 SO 850/14 ER, Beschluss vom 26. Mai 2013, Rn. 78, zitiert nach juris) zwischen der Anleitung und Impulsgabe zu solchen Aktivitäten im engeren Sinne und der Organisation solcher Aktivitäten im Weiteren unterschieden hat, so vermag diese Ansicht bei genauerem Hinsehen auf die LK und deren Inhalte nicht länger zu überzeugen.

  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 1248/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Bereits das LSG Berlin-Brandenburg (a.a.O., Rn. 52, zitiert nach juris) hat darauf hingewiesen, dass die pauschale Bedarfsabdeckung durch LK 19, 38 nicht in einzelne Handlungen "künstlich" aufgeteilt werden kann (so noch: SG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2014, S 212 SO 850/14 ER, Rn. 78, zitiert nach juris, das zwischen Spielen einerseits und der Organisation der Spiel- oder Maltherapeutin andererseits unterschieden hat).
  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14

    Abzug eines von der Pflegekasse gewährten Wohngruppenzuschlags von durch den

    Die Klägerin ist der Ansicht, dass der Wohngruppenzuschlag nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege angerechnet werden könne (SG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2014, S 212 SO 850/14 ER, zitiert nach juris).
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