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   SG Detmold, 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07   

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https://dejure.org/2008,28938
SG Detmold, 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07 (https://dejure.org/2008,28938)
SG Detmold, Entscheidung vom 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07 (https://dejure.org/2008,28938)
SG Detmold, Entscheidung vom 12. März 2008 - S 23 (9) AS 30/07 (https://dejure.org/2008,28938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bemessung der Höhe von Kosten der Unterkunft i.R.e. Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anspruch auf Übernahme der gesamten tatsächlichen Unterkunftskosten bei unterlassenen Bemühungen zur Anmietung einer kostengünstigeren Wohnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Detmold, 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07
    Schließlich müssen die Kläger an ihrem Wohnort tatsächlich die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, FEVS 58, 271, Rn. 19 - 22).

    Nur soweit Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiter führten, könne ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 8 WoGG in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, FEVS 58, 271, Rn. 23).

    Unbilligkeiten der Pauschalierung, die zu einem Zuschlag zugunsten des Leistungsempfängers führen könnten (angedeutet von BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, FEVS 58, 271, Rn. 23) sind nicht ersichtlich.

    Das setzt jedoch voraus, dass den Klägern im streitbefangenem Zeitraum von Dezember 2006 bis Mai 2007 eine konkrete Unterkunftsalternative nicht zur Verfügung gestanden hat (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -, FEVS 58, 271, Rdnr. 22).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Detmold, 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07
    Die Angabe des angemessenen Mietpreises ist regelmäßig ausreichend (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, FEVS 58, 248, Rn 29).

    Wohnfläche und Wohnstandard (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, FEVS 58, 248, Rdnr. 24), so dass es auf die Größe der Wohnung allein nicht ankommt.

    Zudem ist bei nicht angemessenen Unterkunftskosten in jedem Fall der Teil der Unterkunftskosten zu zahlen, der im Rahmen der Angemessenheit liegt (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, FEVS 58, 248, Rdnr. 25).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.10.2006 - L 3 ER 148/06

    Keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten als Grundlage der Leistung

    Auszug aus SG Detmold, 12.03.2008 - S 23 (9) AS 30/07
    Hinzu kommen 115,- EUR Nebenkosten, die - wie von der Beklagten auch vor dem 1.12.2006 praktiziert - in voller Höhe zu übernehmen sind (vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.10.2006 - L 3 ER 148/06 AS -).
  • SG Detmold, 28.11.2013 - S 23 AS 1295/11

    Konzept des Kreises Minden - Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten

    Wie das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 12.03.2008 (Az. S 23 (9) AS 30/07) festgestellt habe, könne als räumlicher Vergleichsmaßstab nicht auf das gesamte Kreisgebiet des Kreises Minden-Lübbecke abgestellt werden.
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