Rechtsprechung
SG Frankfurt/Main, 10.09.2010 - S 23 U 250/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beruteilung des während einer Gottedsdienstvertretung erlittenen Beinbruchs eines Pfarrers im Ruhestand als Arbeitsunfall
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Versicherter Personenkreis - Evangelischer Pfarrer im Ruhestand - Unfall bei Gottesdienst - fortbestehendes Dienstverhältnis - beamtenrechtliche Unfallfürsorge - kein Versicherungsschutz wegen Ehrenamt - Versicherungsfreiheit
- beck.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beinbruch im Gottesdienst als Arbeitsunfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pensionierter Pfarrer hilft beim Gottesdienst aus und bricht sich in der Kirche ein Bein: kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Für Beinbruch eines pensionierten Pfarrers im Gottesdienst muss die Unfallfürsorge der Kirche aufkommen - nicht die Berufsgenossenschaft - Gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 10.09.2010 - S 23 U 250/09
- LSG Hessen, 29.11.2011 - L 3 U 207/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.09.2010 - S 23 U 250/09
Anders als bei Beamten, bei welchen mit Eintritt in den Ruhestand das Beamtenverhältnis endet (vgl. etwa § 30 Nr. 4 Bundesbeamtengesetz) und welche im Ruhestand auch nicht mehr berechtigt sind, Dienste zu erbringen (und dementsprechend auch keinen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfallfürsorge hat, vgl. Hess. LSG, Urteil vom 05.02.2010, L 3 U 198/07), besteht bei einem Pfarrer in der EKHN das Dienstverhältnis fort.