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   SG Bremen, 31.03.2010 - S 24 AY 44/09   

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SG Bremen, 31.03.2010 - S 24 AY 44/09 (https://dejure.org/2010,38857)
SG Bremen, Entscheidung vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09 (https://dejure.org/2010,38857)
SG Bremen, Entscheidung vom 31. März 2010 - S 24 AY 44/09 (https://dejure.org/2010,38857)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).

    Nicht zu überzeugen vermag darüber hinaus, wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung - auch nach Verkündung des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - die deutlich geringere Höhe der Grundleistung nach dem AsylbLG im Vergleich zu dem Regelsatz nach dem SGB XII bzw. der Regelleistung nach dem SGB II mit der Begründung für unbedenklich erachtet wird, sie folge im Wesentlichen aus der fehlenden Berücksichtigung vieler unregelmäßig wiederkehrender Bedarfe sowie solcher Bedarfe, die der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dienen (so aber SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ([BVerwG] Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa Sozialgericht [SG] Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).

    Nicht zu überzeugen vermag darüber hinaus, wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (auch nach Verkündung des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) die deutlich geringere Höhe der Grundleistung nach dem AsylbLG im Vergleich zu dem Regelsatz nach dem SGB XII bzw. der Regelleistung nach dem SGB II mit der Begründung für unbedenklich erachtet wird, sie folge im Wesentlichen aus der fehlenden Berücksichtigung vieler unregelmäßig wiederkehrender Bedarfe sowie solcher Bedarfe, die der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dienen (so aber SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09).

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