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   SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08   

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https://dejure.org/2011,14324
SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08 (https://dejure.org/2011,14324)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2011 - S 25 AS 221/08 (https://dejure.org/2011,14324)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - S 25 AS 221/08 (https://dejure.org/2011,14324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeberechtigten auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung bei Bewohnen einer zu großen Wohnung und fehlenden Bemühungen um Kostensenkung; Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft; Bestimmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).

    Im Hinblick auf das soziale Umfeld kann unter Umständen der zumutbare Wohnbereich enger zu begrenzen sein als das Gebiet, das im Hinblick auf die Mietpreishöhe als Vergleichsmaßstab herangezogen wird (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; LSG NRW a.a.O.).

    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).

    Die Erstattung nicht angemessener Unterkunftskosten bleibt der durch sachliche Gründe begründungspflichtige Ausnahmefall, und die Obliegenheit zur Kostensenkung bleibt auch bei Unmöglichkeit oder subjektiver Unzumutbarkeit bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG) belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Eine solche Homogenität ist bei einer kreisfreien Stadt wie Düsseldorf insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, der auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen, auch solcher, die am Stadtrand gelegen sind, ausgerichtet ist, im gesamten Stadtgebiet anzunehmen (vgl. zum Stadtgebiet Essen: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren (nicht im untersten) Bereich für alle vergleichbaren Wohnungen am Wohnort des Hilfesuchenden marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Der räumliche Vergleichsmaßstab wird in erster Linie durch den Wohnort des Hilfebedürftigen bestimmt, der im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein kann (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R).

    Im Hinblick auf das soziale Umfeld kann unter Umständen der zumutbare Wohnbereich enger zu begrenzen sein als das Gebiet, das im Hinblick auf die Mietpreishöhe als Vergleichsmaßstab herangezogen wird (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; LSG NRW a.a.O.).

    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss lediglich auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss lediglich auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R).

    Ein schlüssiges Konzept liegt nach der Rechtsprechung des BSG vor, wenn der Ersteller planmäßig im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall vorgegangen ist (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R; Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Nur unter den Voraussetzungen, dass der Grundsicherungsträger ohne schlüssiges Konzept entschieden hat, alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind und weitere lokale Erkenntnismöglichkeiten zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen fehlen, kann auf die Tabellenwerte des § 8 WoGG - rechte Spalte plus Zuschlag - zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R).

    Ein schlüssiges Konzept liegt nach der Rechtsprechung des BSG vor, wenn der Ersteller planmäßig im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall vorgegangen ist (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 18/09 R; Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 2852/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Will der Grundsicherungsträger von dem in dem jeweiligen Konzept/Mietspiegel niedergelegten Datenmaterial abweichen, z.B. indem er nicht jeden Mietpreis aus einer darin aufgeführten Mietpreisspanne als angemessen zugrunde legen will, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2010, L 1 AS 2852/09).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Können die tatsächlichen Kosten der Warmwasserbereitung nicht ermittelt werden, sind nach der Rechtsprechung des BSG die genannten Pauschalen abzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R; Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08
    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - L 7 B 149/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 19 AS 174/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Jedoch beruht die Ermittlung des Quadratmeterpreises von 5, 62 EUR für die Grundmiete nicht auf einem schlüssigen Konzept (a.A. SG Düsseldorf - Urteil vom 04.01.2011 - S 25 AS 221/08).
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