Rechtsprechung
SG Gießen, 13.10.2006 - S 25 AS 420/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wasserverbrauch von 3,26 m³ pro Person und Monat bei Hartz IV-Empfängern angemessen - Täglich 108,5 Liter Wasserverbrauch sind angemessen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69
Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …
Auszug aus SG Gießen, 13.10.2006 - S 25 AS 420/05
Dieser Wert bildet nach Auffassung der Kammer die angemessenen Kosten für Wasser und Abwasser ab, was letztlich analog § 287 Zivilprozeßordnung zu schätzen war (vgl. BVerwGE 35, 178, 182, zur Schätzung der Heizkosten).
- VG Augsburg, 17.09.2014 - Au 4 K 14.593
Wiederaufnahmeverfahren (abgelehnt); keine Wiederaufnahmegründe
Aus einer aktuellen Gerichtsentscheidung (SG Gießen, U.v. 13.10.2006 - S 25 AS 420/05) ergebe sich, dass der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Personen bei 127 l täglich liege.