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   SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER   

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SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER (https://dejure.org/2013,15)
SG Gießen, Entscheidung vom 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER (https://dejure.org/2013,15)
SG Gießen, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - S 25 AS 832/12 ER (https://dejure.org/2013,15)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Hartz-IV - Schmerzen beim Treppensteigen rechtfertigen Umzug

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gesundheitsbeschwerden können Übernahme höherer Wohnungskosten begründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Umzug in eine teurere Wohnung für Hartz 4 Empfänger gerechtfertigt?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schmerzen eines Hartz IV-Empfängers rechtfertigen Umzug

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Schmerzen beim Treppensteigen: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Schmerzen beim Treppensteigen rechtfertigt Umzug - Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn für den Wohnungswechsel ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorgelegen hat, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger hätte leiten lassen (Anschluss an BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R, Juris-Rn. 18).

    24 Ein Umzug ist erforderlich, wenn für den Wohnungswechsel ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorgelegen hat, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger hätte leiten lassen (BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R, Juris-Rn. 18).

    Neben der Erforderlichkeit des Umzugs kommt es weiter darauf an, ob die neue Wohnung angemessen ist (BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 107/10 R, Juris-Rn. 20).

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12
    Die einhellige Rechtsprechung, dass Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu erfolgen hat und nicht rückwirkend zu bewilligen ist, wenn nicht ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2006, L 9 AS 39/06 ER, Juris-Rn. 34 m.w.N.), lässt sich auf den Bereich der Kosten für Unterkunft nicht übertragen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 ff).
  • LSG Hessen, 12.01.2009 - L 7 AS 421/08

    Ausschluss der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus SG Gießen, 10.01.2013 - S 25 AS 832/12
    Nach Auffassung des insoweit maßgeblichen Hessischen Landessozialgerichts ist eine Beschwerde auch dann nicht zulässig, wenn das Sozialgericht in der Hauptsache die Berufung mit bindender Wirkung zulassen könnte bzw. müsste (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2009, L 7 AS 421/08 B ER, Juris-Rn. 7 ff m.w.N).
  • SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15

    Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für

    Das Gericht nimmt einen Anordnungsgrund bei einem Streit über die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erst dann an, wenn eine Kündigung der Wohnung in absehbarer Zeit drohen kann und ein Hauptsacheverfahren bis zur Kündigung nicht abgeschlossen wäre (SG Gießen vom 10. Januar 2013 - S 25 AS 832/12 ER - Juris-Rn. 29).
  • SG Berlin, 05.01.2015 - S 205 AS 27758/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Eilbedürftigkeit -

    Teilweise wird gefordert, dass eine Räumungsklage anhängig sein muss (z. B. LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.09.2013 - L 2 AS 1541/13 B ER), teilweise wird für die Begründung des Eilbedarfs die Erklärung der Kündigung des Mietverhältnisses für notwendig erachtet (z.B. Bayerisches LSG, B. v. 26.07.2012 - L 7 AS 404/12 B ER, Rn. 17, juris, mwN), teilweise wird darauf abgestellt, ob ein Mietrückstand entsteht, der zur Kündigung berechtigt würde, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses nicht ausspricht oder Räumungsklage unterlässt (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 16.05.2000- 16 B 308/00; SG Gießen, B. v. 10.01.2013 - S 25 AS 832/12 ER).
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