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   SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11 ER   

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https://dejure.org/2011,12340
SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11 ER (https://dejure.org/2011,12340)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11 ER (https://dejure.org/2011,12340)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 22. August 2011 - S 26 AS 1046/11 ER (https://dejure.org/2011,12340)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1032/11

    Abführung von Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen als Leistung der

    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11
    Dies ist hinsichtlich der Antragstellerin aber der Fall, da sie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Aktenzeichen - S 26 AS 1032/11 ER - ebenso begehrt, den Antragsgegner vorläufig zu verpflichten, für den Zeitraum vom 19. November 2010 bis zum 31. Dezember 2010, mithin auch für den hier von ihr streitig gestellten Zeitraum, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Auszug aus SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1046/11
    Sie ist vielmehr nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Breithaupt 2005, S. 803 ff.).
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Hinsichtlich der auch in diesem Verfahren begehrten Akteneinsicht wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen S 26 AS 1046/11 ER Bezug genommen.
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1032/11

    Abführung von Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen als Leistung der

    Daran müssen sie sich - auch und gerade im Hinblick auf den im SGB II - Recht geltenden Grundsatz der Individualansprüche (vgl. hierzu grundlegend Bundessozialgericht, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R sowie Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de) - festhalten lassen, so dass für eine Erweiterung des Aktivrubrums kein Anlass besteht (vgl. hierzu auch den die Antragstellerin und ihren Ehemann als Antragsteller betreffenden Beschluss der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen S 26 AS 1046/11 ER).
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1090/11

    Erteilung einer Zusicherung über die Angemessenheit einer Unterkunft im Rahmen

    Hinsichtlich der auch in diesem Verfahren begehrten Akteneinsicht wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen S 26 AS 1046/11 ER Bezug genommen.
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1275/11

    Einstweiliger Rechtsschutz für die Gewährung von Wohnungsbeschaffungskosten und

    Hinsichtlich der auch in diesem Verfahren begehrten Akteneinsicht wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom heutigen Tage zum Aktenzeichen S 26 AS 1046/11 ER Bezug genommen.
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