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   SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09   

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https://dejure.org/2010,6915
SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09 (https://dejure.org/2010,6915)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13.07.2010 - S 26 R 309/09 (https://dejure.org/2010,6915)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - S 26 R 309/09 (https://dejure.org/2010,6915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gleitsichtbrille als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersattung für eine Gleitsichtbrille i.R.d. Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gleitsichtbrille ist keine Sache für Rehabilitationsträger

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Gleitsichtbrille: nur bei ausschließlicher Nutzung im Arbeitsleben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Gleitsichtbrille

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleitsichtbrille: Kostenerstattung abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Gleitsichtbrille nicht bei privater Nutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Gleitsichtbrille nur bei ausschließlicher Nutzung zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich - Keine Kostenübernahme bei Nutzung der Sehhilfe auch im privaten Bereich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94

    Krankenversicherung - orthopädischer Bürostuhl - Hilfsmittel

    Auszug aus SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09
    Wird der Kläger mit den erst durch das von ihm begehrte Hilfsmittel in die Fähigkeit versetzt, eine Arbeit zu verrichten, handelt es sich um eine Aufgabe der Krankenversicherung (BSG 12.10.1988, SozR 2200, § 182 b Nr. 36; BSG 21.08.2008, SozR 4-3250, § 14 Nr. 7; LSG Niedersachsen 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 - abweichend BSG 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09
    Wird der Kläger mit den erst durch das von ihm begehrte Hilfsmittel in die Fähigkeit versetzt, eine Arbeit zu verrichten, handelt es sich um eine Aufgabe der Krankenversicherung (BSG 12.10.1988, SozR 2200, § 182 b Nr. 36; BSG 21.08.2008, SozR 4-3250, § 14 Nr. 7; LSG Niedersachsen 24.05.1995 - L 4 KR 129/94 - abweichend BSG 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09
    Hierzu gehören auch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), siehe BSG 26.10.2004, SozR 4 - 3250 § 14 Nr. 1; BSG 21.08.2008, SozR 4 - 3250 § 14 Nr. 7.
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09
    Hierzu gehören auch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), siehe BSG 26.10.2004, SozR 4 - 3250 § 14 Nr. 1; BSG 21.08.2008, SozR 4 - 3250 § 14 Nr. 7.
  • SG Detmold, 11.01.2011 - S 21 AS 926/10

    Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar

    Angesichts der materiellen Zuständigkeitsabgrenzung im Bereich der Leistungen zur Teilhabe, vermag ein Leistungsausschluss in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht die "ersatzweise" Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers zu begründen (Vgl. zur Problematik der Abgrenzung von Ansprüchen gegen Kranken- und Rentenversicherungsträger bei der Anschaffung einer Gleitsichtbrille: SG Dortmund, Gerichtsbescheid vom 13.07.2010, S 26 R 309/09 mit ausführlichen Nachweisen).
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