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SG Gießen, 28.07.2011 - S 27 SF 37/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Gießen, 28.07.2011 - S 27 SF 37/09
- LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 Der Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 28. Juli 2011 - S 27 SF 37/09 E - wird abgeändert und die aus der Staatskasse an den Beschwerdegegner zu zahlende Vergütung auf 666, 40 EUR festgesetzt.
den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 28. Juli 2011 - S 27 SF 37/09 E - aufzuheben und die aus der Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt der Antragstellerin zu zahlende Vergütung auf 666, 40 EUR festzusetzen.
die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 28. Juli 2011 - S 27 SF 37/09 E - zurückzuweisen.