Rechtsprechung
SG Chemnitz, 30.08.2012 - S 28 AS 3106/12 |
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 30.08.2012 - S 28 AS 3106/12
- LSG Sachsen, 15.01.2013 - L 3 AS 1010/12
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen, 15.01.2013 - L 3 AS 1010/12
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; doppelte Rechtshängigkeit; einstweilige …
Dem Antragsteller wird für das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen S 28 AS 3106/12 ER geführt worden ist, ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D v ... H , S S , P , als Bevollmächtigter beigeordnet.Den letzten Antrag hat das Sozialgericht unter dem Az. S 28 AS 3106/12 ER geführt.
Im Verfahren Az. S 28 AS 3106/12 ER hat das Sozialgericht mit Beschluss vom 30. August 2012 den Antrag wegen doppelter Rechtshängigkeit abgelehnt.
Der Antragsteller hat am 21. September 2012 Beschwerde gegen den Beschluss vom 30. August 2012 (Az. S 28 AS 3106/12 ER) eingelegt.
Dem Antrag im Verfahren Az. S 28 AS 3106/12 ER stand nicht der Einwand doppelter Rechtshängigkeit entgegen.
Dem Sozialgericht ist allerdings zugute zu halten, dass der Bevollmächtigte des Antragstellers dadurch, dass er in den Antragsschriftsatz zum Verfahren Az. S 28 AS 3106/12 ER weitgehend Textpassagen aus dem Antragsschriftsatz im Verfahren Az. S 28 AS 2442/12 ER übernahm, die Bestimmung des jeweiligen Rechtsschutzbegehrens nicht gerade erleichterte.
Demgegenüber verfolgte der Bevollmächtigte des Antragstellers im Verfahren Az. S 28 AS 3106/12 ER ein anderes, neues Rechtsschutzziel.
Gegenstand des Verfahrens Az. S 28 AS 3106/12 ER war somit der neue Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Antragsgegner zur vorläufigen Bewilligung und Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ab Antragseingang, das heißt ab 17. Juli 2012, zu verpflichten.