Rechtsprechung
SG Gießen, 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 SGB 2, § 13 JGG, § 16 Abs 1 Alt 3 JGG, § 16 Abs 4 JGG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Abgrenzung des Jugendarrestes als Zuchtmittel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung und Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit der Ableistung eines Jugendarrests
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Hartz IV trotz Jugendarrest
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hartz IV trotz Jugendarrest - Vierwöchiger Jugendarrest dient als Zuchtmittel, nicht als Freiheitsentzug und ist kein Grund für Leistungsverweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung
Verfahrensgang
- SG Gießen, 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09
- LSG Hessen, 24.11.2011 - L 1 AS 162/10
- LSG Hessen - L 9 AS 162/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
Auszug aus SG Gießen, 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09
Nach dem vom Bundessozialgericht verfolgten "funktionalen Ansatz" (BSG, Urteile vom 6. September 2007, B 14/7b AS 60/06 und B 14/7b AS 16/07 R) kommt es daher grds. darauf an, ob aufgrund des Charakters, der Art, der Struktur und der Verfasstheit einer Einrichtung objektiv eine Erwerbstätigkeit unmöglich ist. - BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
Auszug aus SG Gießen, 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09
Nach dem vom Bundessozialgericht verfolgten "funktionalen Ansatz" (BSG, Urteile vom 6. September 2007, B 14/7b AS 60/06 und B 14/7b AS 16/07 R) kommt es daher grds. darauf an, ob aufgrund des Charakters, der Art, der Struktur und der Verfasstheit einer Einrichtung objektiv eine Erwerbstätigkeit unmöglich ist. - SG Bremen, 26.06.2009 - S 26 AS 1118/09
Auszug aus SG Gießen, 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09
Insofern wäre es überflüssig gewesen, in § 7 Abs. 4 SGB II eine Ausnahme vom Leistungsausschluss für einen richterlich angeordnete Freiheitsentzug von weniger als 6 Monaten einzuführen (vgl. hierzu auch SG Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2009, S 26 AS 1118/09 ER, Rn. 17).
- SG Dresden, 27.01.2014 - S 7 AS 1567/13
Einstufbarkeit eines Dauerarrests nach § 16 JGG als richterlich anordneten …
Zur Begründung berief er sich auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Gießen vom 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09.Zur Begründung führte er unter Berufung auf das Urteil des SG Gießen - S 29 AS 1053/09 an, dass es sich bei Jugendarrest nach § 16 JGG nicht um eine Haftstrafe, sondern um ein Zuchtmittel handele und die Leistungen deshalb zu Unrecht von ihm zurückgefordert werden.
Zuletzt macht der Beklagte geltend, das SG Gießen würde sich in seiner Entscheidung Az. S 29 AS 1053/09 zu Unrecht darauf stützen, dass es ein Anliegen des Gesetzgebers gewesen sei, einen ständigen Wechsel des zuständigen Leistungsträgers nach SGB II und SGB X zumindest für überschaubare vorübergehende Zeiträume zu vermeiden.
Das SG Gießen, Urteil vom 01.03.2010 - S 29 AS 1053/09, geht in seiner Entscheidung davon aus, dass auch nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung bei einem kurzfristigen Arrest kein Leistungsbezug anzunehmen ist.
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2014 - L 4 AS 318/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in …
Diese Rechtsauffassung werde durch das Urteil des SG Gießen vom 1. März 2010 (S 29 AS 1053/09, juris) gestützt, deren Urteilsgründe sich der Kläger zu Eigen mache.