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   SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER   

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SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER (https://dejure.org/2010,6508)
SG Gießen, Entscheidung vom 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER (https://dejure.org/2010,6508)
SG Gießen, Entscheidung vom 19. August 2010 - S 29 AS 981/10 ER (https://dejure.org/2010,6508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -Schülerbeförderungskosten - keine Anwendung von landesrechtlicher Förderung - kein Anspruch auf Schüler-BAföG - kein Abbruch der Schulausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Anschaffungskosten für Schülermonatskarten ab Beginn des Schuljahres als Sonderbedarf i.S.d. Sozialhilferechts; Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Beförderungskosten für die in einem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Anspruch auf Schülermonatskarte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen - Abbruch der Schulausbildung aus finanziellen Gründen würde Verstoß gegen Würde des Menschen darstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Schülerbeförderungskosten als Mehrbedarf

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Schülerbeförderungskosten als Mehrbedarf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    Dem Anspruch des Antragstellers steht auch nicht das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten vom 28. Oktober 2009 entgegen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11.

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    Dabei kommt Bildung als Instrument zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eine Schlüsselrolle zu, da sie eine besondere Bedeutung sowohl für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft hat (vgl. SG Detmold, Urteil vom 9. April 2010 - S 12 AS 126/07, sowie die Ausführungen des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007, Az. L 7 AS 666/07 ER zur derzeitigen Chancenungleichheit beim Zugang zu Bildung abhängig von der Einkommensschicht der Eltern).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    In dieser Entscheidung sah das BSG keine einfachgesetzliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Rahmen des SGB II oder nach § 73 SGB XII. Das Urteil bezieht sich jedoch auf eine Rechtslage, die bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) dahingehend geändert wurde, als vom BVerfG ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG geschaffen wurde.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    Dieser Anspruch besteht seit dem Tag der Entscheidung des BVerfG am 9. Februar 2010 (zur gegenteiligen Ansicht zunächst BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R; nunmehr nochmals klargestellt durch BVerfG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 395/09; vgl. auch Wenner , SozSich 2010, 188 ff.).
  • SG Detmold, 09.04.2010 - S 12 AS 126/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    Dabei kommt Bildung als Instrument zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehung und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eine Schlüsselrolle zu, da sie eine besondere Bedeutung sowohl für die persönliche Entwicklung des Einzelnen als auch der Gesellschaft hat (vgl. SG Detmold, Urteil vom 9. April 2010 - S 12 AS 126/07, sowie die Ausführungen des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007, Az. L 7 AS 666/07 ER zur derzeitigen Chancenungleichheit beim Zugang zu Bildung abhängig von der Einkommensschicht der Eltern).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus SG Gießen, 19.08.2010 - S 29 AS 981/10
    Dieser Anspruch besteht seit dem Tag der Entscheidung des BVerfG am 9. Februar 2010 (zur gegenteiligen Ansicht zunächst BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R; nunmehr nochmals klargestellt durch BVerfG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 395/09; vgl. auch Wenner , SozSich 2010, 188 ff.).
  • SG Bremen, 18.02.2011 - S 22 AS 2474/10

    Anspruch gegen den Sozialleistungsträger auf Übernahme der Kosten für einen

    Für die Beurteilung bietet sich nach Auffassung der Kammer eine Orientierung an den Werten der EVS an (vgl. auch SG Gießen, Beschluss vom 19.08.2010, Az.: S 29 AS 981/10 ER).
  • SG Gotha, 17.03.2011 - S 40 AS 1020/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Vom Antragsteller kann insbesondere nicht verlangt werden, den Besuch der FOS in Erfurt abzubrechen und die nächstgelegene FOS in Weimar zu besuchen (vgl. auch SG Gießen, Beschl. v. 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER - juris, Rdn. 25).

    Nichts anderes würde sich ergeben, wenn man zur Bestimmung der Erheblichkeitsgrenze auf die Bestimmung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB zurückgreifen wollte (vgl. auch SG Gießen, Beschl. v. 19.08.2010 - S 29 AS 981/10 ER - juris, Rdn. 26).

  • SG Lübeck, 23.09.2010 - S 21 AS 1077/10

    Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Weg zu und von einer

    Auf eine sofortige Beendigung seiner Schulausbildung wegen abgeschlossener Schulpflicht und Erlangung des mittleren Schulabschlusses (mittlere Reife, Realschulabschluss) dürfte der Antragsteller jedenfalls nicht zu verweisen sein, da einer Fortsetzung der schulischen Ausbildung über das Ende der Jahrgangsstufe 10 hinaus die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt erhöht und so der nachhaltigen Vermeidung einer fortgesetzten Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II dient (so auch SG Gießen, Beschluss v. 19.08.2010, S 29 AS 981/10 ER).

    Die Kosten der Schülerbeförderung ist ein Bedarf, der von Hilfebedürftigen im Sinne des SGB II, die eine Schule über die Jahrgangsstufe 10 hinaus besuchen, typischerweise aus den Mitteln der ihnen persönlich gewährten Regelleistung zu decken ist (a. A. SG Gießen, Beschluss v. 19.08.2010, S 29 AS 981/10 ER).

  • SG Augsburg, 10.11.2011 - S 15 AS 749/11

    Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung der

    Das Gericht teilt nicht die Auffassung des SG Gießen im Beschluss vom 19.08.2010 (S 29 AS 981/10 ER), wonach damit eine gegenüber der Entscheidung des BSG abweichende Rechtslage geschaffen worden wäre, die entgegen der damaligen Entscheidung des BSG nun die Übernahme von Schülerbeförderungskosten ermöglicht hätte.
  • SG Darmstadt, 15.11.2010 - S 22 AS 1238/09

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Die Schülerbeförderungskosten der Klägerin sind kein atypischer Bedarf in diesem Sinne (siehe BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 47/09 R Rn. 12 unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere BSG Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R Rn. 21, Luik in jurisPR-SozR 4/2010 Anm. 1 zu BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, so auch SG Darmstadt Beschluss vom 21.10.2010 - S 17 AS 1255/10 ER; a.A. SG Marburg Beschluss vom 5.8.2010 - S 5 AS 309/10 ER, SG Gießen Beschluss vom 19.8.2010 - S 29 AS 981/10 ER, SG Wiesbaden Beschluss vom 26.10.2010 - S 15 AS 632/10 ER).
  • SG Darmstadt, 21.10.2010 - S 17 AS 1255/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Dass der Antragsteller zu 2) mit dem Abschluss der 10. Klasse eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten nicht mehr auf der Grundlage des § 161 HSchG erreichen kann und er auch dem Grunde nach nicht vom Anwendungsbereich des so genannten "Schüler-BAföG" umfasst ist, rechtfertigt die Übernahme der Kosten für das "MobiTick" gemäß § 21 Abs. 6 SGB II ebenfalls nicht (aA: SG Gießen, Beschluss vom 19. August 2010, Az. S 29 AS 981/10 ER, juris Rn. 23).
  • SG Lüneburg, 11.01.2011 - S 47 AS 566/10
    Mit am 1. Oktober 2010 eingegangenen Schreiben verfolg-te die Antragstellerin ihr Begehren weiter und machte geltend, nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 29 AS 981/10 ER) seien die Kosten für die Schülermo-natskarte als unabweisbarer Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennen.
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