Rechtsprechung
SG Stade, 09.11.2015 - S 29 KR 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB V; § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 34 Abs. 4 SGB V
Versorgung mit einem Therapiedreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erforderlichkeit eines Dreirades aufgrund durchgehend vorhandener Schwindelgefühle - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Versorgung eines Menschen mit Behinderung mit einem Therapie-Dreirad - Zahlung eines Eigenanteils
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgung mit einem Therapiedreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erforderlichkeit eines Dreirades aufgrund durchgehend vorhandener Schwindelgefühle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 58 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Therapiedreirad | Unzureichende Versorgung mit Rollator/Therapeutische Funktion
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus SG Stade, 09.11.2015 - S 29 KR 5/14
Demgegenüber obliegt es anderen Sozialleistungssystemen, eine ggf. darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation sicherzustellen (vgl. zum Ganzen BSG - Urteil vom 7. Oktober 2010, Az. B 3 KR 13/09 R sowie BSG - Urteil vom 18. Mai 2011, Az. B 3 KR 12/10 R). - BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Auszug aus SG Stade, 09.11.2015 - S 29 KR 5/14
Demgegenüber obliegt es anderen Sozialleistungssystemen, eine ggf. darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation sicherzustellen (vgl. zum Ganzen BSG - Urteil vom 7. Oktober 2010, Az. B 3 KR 13/09 R sowie BSG - Urteil vom 18. Mai 2011, Az. B 3 KR 12/10 R). - BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus SG Stade, 09.11.2015 - S 29 KR 5/14
Jedoch soll angenommen werden, dass sich schon derjenige den Nahbereich zumutbar erschließen kann, der gesundheitlich in der Lage ist, eine Wegstrecke von etwa 500 Metern bis zu einem Kilometer am Stück zurückzulegen und nach einer kurzen Pause wiederum eine entsprechende Strecke zu bewältigen (vgl. näher das bereits zitierte BSG-Urteil vom 18. Mai 2011, ferner das Urteil des BSG vom 7. Oktober 2010, Az. B 3 KR 5/10 R nebst Anmerkung von Borner, juris PR-SozR 17/2011 Anmerkung 4). - SG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - S 14 KR 563/10
Erstattung der gesamten Anschaffungskosten eines Dreirades durch die Krankenkasse …
Auszug aus SG Stade, 09.11.2015 - S 29 KR 5/14
Ausreichend dürfte in diesem Zusammenhang sein, mit dem Therapiedreirad die eigene körperliche Betätigung zu unterstützen und wesentlich zu fördern, so dass die Behandlungsfrequenz einer von Dr. C. angesprochenen Physiotherapie in Folge dieser eigenen Betätigung geringer ausfallen könnte und sich deshalb die Versorgung mit dem Hilfsmittel im Rahmen der Wahlmöglichkeiten des Versicherten als wirtschaftlich darstellt (vgl. §§ 33 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I - und 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX; im Übrigen Urteil des SG Frankfurt vom 3. November 2014, Az. S 14 KR 563/10).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - L 9 SO 256/16
Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades
Es ist allgemein anerkannt, dass unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen vom Versicherten eine Eigenbeteiligung dann verlangt werden kann, wenn anzunehmen ist, dass er ohne die Behinderung einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angeschafft hätte (vgl. BSG…, Urteil vom 16.4.1998 - B 3 KR 9/97 R - juris Rn. 23; SG Stade, Urteil vom 09.11.2015 - S 29 KR 5/14 - juris Rn. 20;… Nolte, in: Kasseler Kommentar, SGB V, § 33 Rn. 26).