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   SG Frankfurt/Oder, 12.06.2013 - S 29 R 303/12   

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https://dejure.org/2013,20787
SG Frankfurt/Oder, 12.06.2013 - S 29 R 303/12 (https://dejure.org/2013,20787)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.06.2013 - S 29 R 303/12 (https://dejure.org/2013,20787)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - S 29 R 303/12 (https://dejure.org/2013,20787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 SGB 6, § 102 SGB 6, § 3 Abs 2 Nr 1 ArbSchG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ausstattung eines gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatzes mit einem behinderungsgerechten Bürostuhl durch die Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit - Ausstattungspflicht des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Ausstattung mit einem behinderungsgerechten Bürostuhl im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Dresden, 29.03.2010 - S 24 R 157/08

    Kein Anspruch auf Bewilligung eines ergonomischen Bürostuhls gegen den

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 12.06.2013 - S 29 R 303/12
    Aufgabe der Rentenversicherung ist es hingegen nicht eine mangelnde Grundausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auszugleichen (vgl. Sozialgericht Dresden, Urteil vom 29. März 2010, Aktenzeichen S 24 R 157/08 Rn 23).
  • SG Dresden, 28.02.2011 - S 24 KN 625/09

    Kostenübernahme eines behinderungsgerechten Bürostuhls als Leistung zur Teilhabe

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 12.06.2013 - S 29 R 303/12
    Hierbei nahm sie Bezug auf die Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom 28. Februar 2011, Aktenzeichen S 24 KN 625/09, in welcher das Sozialgericht Dresden entschieden hatte, dass Ansprüche gegenüber Rehabilitationsträger auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form technische Arbeitshilfen Vorrang vor den Ansprüchen gegenüber Arbeitgeber nach dem Teil 2 des SGB IX auf eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung haben.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14

    Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis

    Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass es nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist, eine mangelnde ergonomische Grundausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auszugleichen (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29.03.2010 - S 24 R 157/08 -, juris; SG Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.06.2013 - S 29 R 303/12 -, juris) und dass sich aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung- ArbstättV-) sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Information 215 - 410 von September 2015 [bisher GUV-I 650]) Handlungsanleitungen für die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen ergeben.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2020 - L 2 R 2454/19

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass es nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist, eine mangelnde ergonomische Grundausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auszugleichen (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29. März 2010 - S 24 R 157/08 -, juris; SG Frankfurt (Oder), Urteil vom 12. Juni 2013 - S 29 R 303/12 -, juris) und dass sich aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung- ArbstättV-) sowie aus der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Information 215 - 410 von Juli 2019) Handlungsanleitungen für die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen ergeben.
  • SG Rostock, 16.10.2018 - S 14 R 119/18

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtungen aus §§ 3 und 4 ArbSchG regelmäßig nicht auf die Rentenversicherung abwälzen (vgl. SG Dresden, Urt. v. 29.03.2010 - S 24 R 157/08 - SG Frankfurt/Oder, Urt. v. 12.06.2013 - S 29 R 303/12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 3 R 98/21

    Rentenversicherung (R) - Kostenübernahme für einen Arbeitsstuhl als Leistung zur

    Werde ein handelsüblicher ergonomischer Bürostuhl den gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin gerecht, seien diese nicht kausal für einen Bedarf an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne eines angepassten orthopädischen Bürostuhls als technische Arbeitshilfe gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 5 SGB IX a.F. Es sei nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, eine mangelnde ergonomische Grundausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auszugleichen (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 2016, a.a.O.; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 29. März 2010 - S 24 R 157/08 - Sozialgericht Frankfurt/Oder, Urteil vom 12. Juni 2013 - S 29 R 303/12 -).
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