Rechtsprechung
SG Chemnitz, 28.08.2014 - S 3 AS 2590/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,71374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 28.08.2014 - S 3 AS 2590/14
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 72-IV-14
- LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14
Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines …
Zu der unter dem Az. S 3 AS 2590/14 geführten Klage ist die Eingangsverfügung am 20. Juni 2014 gefertigt worden.Betreffend die zweite Klage hat die Kammervorsitzende unter dem die erste Klage betreffenden Az. S 3 AS 2590/14 am 28. August 2014 verfügt, dass für diese ein neues Aktenzeichen zu vergeben ist.
- LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14 Zu der unter dem Az. S 3 AS 2590/14 geführten Klage ist die Eingangsverfügung am 20. Juni 2014 gefertigt worden.
Betreffend die zweite Klage hat die Kammervorsitzende unter dem die erste Klage betreffenden Az. S 3 AS 2590/14 am 28. August 2014 verfügt, dass für diese ein neues Aktenzeichen zu vergeben ist.
- LSG Sachsen, 16.11.2017 - L 3 AS 511/15 Im Urteil vom 2. Oktober 2014 (Az. S 3 AS 2590/14; die Nichtzulassungsbeschwerde hierzu ist unter dem Az. L 3 AS 1212/14 NZB anhängig) habe das Sozialgericht für die Monate März bis August 2014 entschieden, dass dem Kläger keine höheren Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung zustünden.
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 72-IV-14 Mit seiner am 4. September 2014 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 28. August 2014 (S 3 AS 2590/14).