Rechtsprechung
SG Kassel, 18.11.2009 - S 3 AS 322/09 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 1 S 1 SGB 2, § 31 Abs 3 SGB 2, Art 20 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 GG
Wegfall des ALG II nach Nichteinhaltung einer Eingliederungsvereinbarung - Erfordernis der gleichzeitigen Entscheidung über existenzsichernde Leistungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer vollständigen Absenkung von Leistungen der Grundsicherung bei einem Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung; Vollständige Absenkung der Grundsicherung durch den Grundsicherungsträger als Verstoß gegen das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 7 B 211/09
Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert …
Auszug aus SG Kassel, 18.11.2009 - S 3 AS 322/09
Anderenfalls stünde die Gefährdung des physischen Existenzminimums im Raum (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER, AJ. RS 2009 72264).
- SG Kassel, 21.01.2010 - S 6 AS 373/09
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsentscheidung - Entscheidung über …
Die Entscheidung über die Sanktion einerseits und die Gewährung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen andererseits sind eigenständige Verwaltungsakte (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER, juris; SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER, juris).Das SGB II verknüpft die Sanktionsentscheidung und die Entscheidung über die ergänzenden Leistungen in zeitlicher Hinsicht nicht, so dass die Entscheidung über die Gewährung von Sachleistungen der Sanktion auch zeitlich nachfolgen kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER, juris; SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER, juris).
Ob der Leistungsträger von Verfassungswegen stets verpflichtet ist, bei einer Sanktionshöhe von über 30 von Hundert der maßgeblichen Regelleistung zugleich nach § 31 Abs. 3 S.6 SGB II zu entscheiden (in diese Richtung wohl: SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER, juris, Rn. 24 f.), muss im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.
Dieses Erfordernis einer solchen verfassungskonformen Ermessensausübung bei der Anwendung von § 31 Abs. 3 S.6 SGB II ergibt sich (vgl. hierzu auch: SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER, Rn. 26, sowie: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.09.2009, L 7 B 211/09 AS ER, Rn. 12 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 16.12.2008, L 10 B 2154/08 AS ER) aus der Bedeutung der Rechtspositionen, in die die Sanktionsentscheidungen eingreifen und hierbei insbesondere aus der verfassungsrechtlich gewährten Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der körperlichen Integrität "seiner" Bürger (Art. 2 Abs. 2 GG).
Dem Bedürftigen muss jedoch in jedem Falle ein Leistungsniveau im Umfang des zur physischen Existenz Unerlässlichen verbleiben (sog. physisches Existenzminimum, vgl. BSG, Urteil v. 22.04.2008, B 1 KR 10/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2009, L 7 B 409/09 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 16.12.2008, L 10 B 2154/08 AS ER; SG Kassel, Beschluss v. 18.11.2009, S 3 AS 322/09 ER; s. zur Kritik dieser Figur und für eine unantastbare Garantie des soziokulturellen Existenzminimums: Hessisches LSG, Vorlagebeschluss v. 29.10.2008, L 6 AS 336/07, Rn.96 ff.).
- LSG Bayern, 05.10.2011 - L 11 AS 687/11
Keine Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht
Am 11.03.2010 hat der Kläger u.a. Klage gegen den Beklagten wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes "aufgrund des ´Präzedenzfall-Urteils´ des Sozialgerichts Kassel zu S 3 AS 322/09-ER" erhoben und hierfür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt. - LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 859/11
Verbundverfahren, Folgesache, Verfahrenskostenhilfeantrag., Grundsicherung, …
Am 11.03.2010 hat der Kläger u.a. Klage beim Sozialgericht Bayreuth (SG) gegen den Beklagten wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes "aufgrund des ´Präzedenzfall-Urteils´ des Sozialgerichts-Kassel zu S 3 AS 322/09-ER" im Hinblick auf vollständige Leistungskürzungen im Zusammenhang mit Sanktionen durch den Jobcenter K. erhoben. - LSG Bayern, 25.06.2013 - L 11 AS 341/13
Keine Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen …
Am 11.03.2010 hat der Kläger Klage zum Sozialgericht Bayreuth (SG) u.a. gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte wegen der "Verletzung des Gleichheits-/ Gleichbehandlungsgrundsatzes nach dem deutschen GG und der "EMRK", aufgrund des "Präzedenzfall-Urteils" des Sozialgerichts - Kassel zu S 3 AS 322/09-ER der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen auf NULL ALG-II-Leistungen im Vergleich gesehen zu meinen vielen Sozialgerichtsverfahren" erhoben und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren begehrt.