Rechtsprechung
   SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17072
SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07 (https://dejure.org/2008,17072)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07 (https://dejure.org/2008,17072)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - S 3 AS 3417/07 (https://dejure.org/2008,17072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung einer abstrakt für angemessen zu erachtenden Kaltmiete; Kriterien zur Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten; Voraussetzungen der gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Heranziehung eines Mietspiegels

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Daher kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc. isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (sogenannte Produkttheorie entgegen der sogenannten Kombinationstheorie; vgl. hierzu Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).

    Die Wohnung muss von daher hinsichtlich der Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO.).

    Bei der Bildung des räumlichen Vergleichsmaßstabs kann es - insbesondere im ländlichen Raum - geboten sein, größere Gebiete als Vergleichsgebiete zusammenzufassen, während in größeren Städten andererseits eine Unterteilung in mehrere kleinere Vergleichsgebiete, die kommunalverfassungsrechtlich keine selbstständigen Einheiten darstellen, geboten sein kann (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO.).

    Als Erkenntnisquellen für die Ermittlung des maßgeblichen Mietniveaus kommen örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§ 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, so wird der Grundsicherungsträger zu erwägen haben, für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene - grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO. und Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 06.09.2007 L 7 AS 4008/07 ER-B, Juris-Dok.).

    Besteht eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO.).

    Das Gericht legt den oberen Wert der genannten Mietpreisspanne aus folgenden Überlegungen zugrunde: ? Kriterium des "Sicherheitszuschlags": Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil von 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO.) ist bei einem Rückgriff auf Tabellen bzw. Fördervorschriften zu erwägen, ob zugunsten des Leistungsempfängers ein mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgleichender Zuschlag in Betracht kommt.

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II normiert keine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht der Beklagten über die Obliegenheiten des Leistungsempfängers bei der Suche nach einer anderen, angemessenen Unterkunft (Urteil des BSG vom 27.02.2008, B 14/7 b AS 70/06 R, Juris-Dok.).

    Unter diesem Blickwinkel genügt regelmäßig die Angabe des angemessenen Mietpreises, da dieser nach der Produkttheorie der entscheidende Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit ist (Urteil des BSG vom 27.02.2008, B 14/7 b AS 70/06 R, aaO.).

    Insofern stellt die Kostensenkungsaufforderung seitens der Grundsicherungsträger ein "Angebot" dar, in einen Dialog über die angemessenen Kosten der Unterkunft einzutreten (vgl. das bereits erwähnte Urteil des BSG vom 27.02.2008, aaO.).

    Die Kläger haben hier ersichtlich zunächst auf die Kostensenkungsaufforderung überhaupt nicht reagiert und keinerlei Bereitschaft gezeigt, in einen Diskussionsprozess über die Angemessenheit ihrer Unterkunftskosten einzutreten (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 27.02.2008, B 14/7 b AS 70/06, aaO.).

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Damit hat sich die gebotene Betrachtungsweise von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und insoweit einer Objekt bezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (Urteile des SG Reutlingen vom 17.07.2007, S 2 AS 1775/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.08.2006, L 7 SO 2938/06 ER-B und vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B, Juris-Dok.).

    Letzteres ist auch hier zu beachten, wenn gleich eine Differenzierung nach Baujahren nach der o.g. Produkttheorie und der hiernach abstrakt zu berechnenden Höhe der angemessenen Unterkunftskosten ein unzulässiges Kriterium sein dürfte (Urteil des SG Reutlingen vom 17.03.2008, aaO.).

    Es obliegt zunächst dem Hilfebedürftigen substantiiert darzulegen, dass eine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (Urteile des SG Reutlingen vom 05.06.2007, S 2 AS 1343/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2007 - L 8 AS 6425/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Damit hat sich die gebotene Betrachtungsweise von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und insoweit einer Objekt bezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (Urteile des SG Reutlingen vom 17.07.2007, S 2 AS 1775/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.08.2006, L 7 SO 2938/06 ER-B und vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B, Juris-Dok.).

    Es obliegt zunächst dem Hilfebedürftigen substantiiert darzulegen, dass eine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (Urteile des SG Reutlingen vom 05.06.2007, S 2 AS 1343/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 32 B 458/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Je unattraktiver ein Hilfebedürftiger als potentieller Mieter für Vermieter ist, desto schwieriger wird die konkrete Wohnungssuche sein bzw. um so unattraktiver (z.B. preislich) wird die konkret anmietbare Wohnung sein (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008, L 32 B 458/08 AS ER, Juris-Dok.).

    ? Kriterium: Besondere Stellung von Leistungsempfängern in Konkurrenz mit sonstigen Mietinteressenten auf dem Wohnungsmarkt: Das LSG Berlin-Brandenburg hält im Beschluss vom 04.04.2008, L 32 B 458/08 AS ER, aaO., die Zugrundelegung des Spannenoberwertes des nach dem (qualifizierten) Mietspiegel des Landes B. heranzuziehenden günstigsten Spannenhöchstbetrages innerhalb der verschiedenen Baujahrsklassen für Wohnungen mit üblichem Standard (statt des Mittelwertes) für geboten, um sicher genug schlussfolgern zu können, dass eine solche Wohnung für den Hilfebedürftigen zur Verfügung steht.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Für die Angemessenheit einer Unterkunft ist somit zunächst deren maßgebliche Größe zu bestimmen und zwar typisierend anhand der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen für die Förderungen des sozialen Mietwohnungsbaus (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 10/06 R, Juris-Dok.).

    Hierbei handelt es sich auch um den Wohnstandard, welcher nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG (so z.B. nach dem Urteil vom 07.11.2006 B 7 b AS 10/06 R, aaO.) dem Hilfebedürftigen grundsätzlich angemessen ist.

  • SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Dabei kommt es insbesondere nicht auf die Angemessenheit der gezahlten Kosten für die tatsächlich bewohnte Wohnung im Sinne einer Prüfung der konkreten Proportionalität an, sondern darauf, welcher Mietzins abstrakt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten für den Hilfebedürftigen angemessen ist (Urteil des SG Reutlingen vom 17.07.2007, S 2 AS 1775/06, Juris-Dok.).

    Damit hat sich die gebotene Betrachtungsweise von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und insoweit einer Objekt bezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (Urteile des SG Reutlingen vom 17.07.2007, S 2 AS 1775/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.08.2006, L 7 SO 2938/06 ER-B und vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B, Juris-Dok.).

  • SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Es obliegt zunächst dem Hilfebedürftigen substantiiert darzulegen, dass eine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (Urteile des SG Reutlingen vom 05.06.2007, S 2 AS 1343/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Als Erkenntnisquellen für die Ermittlung des maßgeblichen Mietniveaus kommen örtliche Mietspiegel oder Mietdatenbanken (§ 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) in Betracht; fehlen derartige Erkenntnismöglichkeiten, so wird der Grundsicherungsträger zu erwägen haben, für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigene - grundsicherungsrelevante - Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen (Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7 b AS 18/06 R, aaO. und Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 06.09.2007 L 7 AS 4008/07 ER-B, Juris-Dok.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06

    Sozialhilfe - Mietschulden - Schuldenübernahme nach § 34 SGB 12 - Angemessenheit

    Auszug aus SG Reutlingen, 17.07.2008 - S 3 AS 3417/07
    Damit hat sich die gebotene Betrachtungsweise von der konkreten, von dem Hilfebedürftigen genutzten Unterkunft und insoweit einer Objekt bezogenen Angemessenheit zu lösen und darauf abzustellen, welche Aufwendungen nach den maßgeblichen Verhältnissen für eine zur Bedarfsdeckung geeignete Unterkunft entstehen würden (Urteile des SG Reutlingen vom 17.07.2007, S 2 AS 1775/06 und vom 17.03.2008, S 12 AS 2364/06, Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.08.2006, L 7 SO 2938/06 ER-B und vom 02.02.2007, L 8 AS 6425/06 ER-B, Juris-Dok.).
  • LSG Hessen, 23.07.2007 - L 9 AS 91/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

  • SG Stuttgart, 06.04.2009 - S 18 AS 6495/08

    Höhe der anzuerkennenden Kosten für Unterkunft und Heizung ; Anspruch auf

    Insoweit liegt nur ein seltener Wohnungstyp vor, was bedeutet, dass derartige Wohnungen auch nur selten zur Vermietung anstehen und sie infolgedessen - ebenfalls - nur selten auf dem Mietwohnungsmarkt zur Vermietung angeboten werden (SG Reutlingen, Urteil vom 17.07.2008, S 3 AS 3417/07).
  • SG Berlin, 26.09.2008 - S 37 AS 23104/07

    Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten für einen 2-Personen-Haushalt;

    Zur Vermeidung einer Verdrängung Hilfebedürftiger in soziale Randgebiete oder auf Wohnlagen mit konzentrierter Armutsbevölkerung (zu diesem Anliegen schon BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R) darf der marktbedingt notwendige Aufschlag zu den Mietspiegelwerten nicht zu knapp gehalten werden (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 4.4.2008 - L 32 B 458/08 AS ER; SG Reutlingen vom 17.7.2008 - S 3 AS 3417/07, "Sicherheitszuschlag").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht