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   SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11 ER   

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https://dejure.org/2011,64033
SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11 ER (https://dejure.org/2011,64033)
SG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2011 - S 3 KA 143/11 ER (https://dejure.org/2011,64033)
SG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2011 - S 3 KA 143/11 ER (https://dejure.org/2011,64033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Art 19 Abs 4 GG - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes - quotierte Honorierung von Laboruntersuchungen - höherrangiges Recht

  • Justiz Hamburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, Kap 32 EBM-Ä 2009
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Art 19 Abs 4 GG - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes - quotierte Honorierung von Laboruntersuchungen - höherrangiges Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Trägergesellschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums auf einstweiligen Rechtsschutz bzgl. der vorläufigen Verpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung zur Zahlung eines höheren Honorars für die vertragsärztliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnungen im Vertragsarztrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (st. Rspr., vgl. aus jüngerer Zeit etwa BVerfG, Beschl. d. 2. Kammer d. 1. Senats v. 25. Febr. 2009, 1 BvR 120/09 - Spezialrollstuhl -, mwN, in juris ).

    Bejaht worden ist das etwa im Zusammenhang mit der Versorgung eines schwer kranken Versicherten (Krebserkrankung des Dickdarms mit fortschreitender Metastasierung) mit einer existentiell bedeutsamen medizinischen Leistung (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 29. Nov. 2007, 1 BvR 2496/07 - Alternativmedizin, Hyperthermietherapie -, in juris), im Zusammenhang mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 - Grundsicherung -, in juris ) und im Zusammenhang mit der Versorgung einer nahezu vollständig gelähmten Versicherten mit einem mundgesteuerten Rollstuhl (s. dazu BVerfG, Beschl. d. 2. Kammer d. 1. Senats v. 25. Febr. 2009, 1 BvR 120/09 - Spezialrollstuhl -, mwN, in juris).

    In vergleichbaren Fällen sind die Fachgerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren wollen, gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (s. dazu nochmals BVerfG, Beschl. d. 2. Kammer d. 1. Senats v. 25. Febr. 2009, 1 BvR 120/09 - Spezialrollstuhl -, mwN, in juris ).

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Soweit sich die Antragstellerin auf ihren möglichen Zinsverlust beruft, gilt: Zwar würde dieser bei Erfolg in der Hauptsache nicht ausgeglichen (s. dazu, dass die Verzinsung von Honorarforderungen eines Vertragsarztes nicht in Betracht kommt, aus jüngere Zeit etwa BSG, Urt. v. 23. März 2011, B 6 KA 14/10 R, in juris ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Bejaht worden ist das etwa im Zusammenhang mit der Versorgung eines schwer kranken Versicherten (Krebserkrankung des Dickdarms mit fortschreitender Metastasierung) mit einer existentiell bedeutsamen medizinischen Leistung (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 29. Nov. 2007, 1 BvR 2496/07 - Alternativmedizin, Hyperthermietherapie -, in juris), im Zusammenhang mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 - Grundsicherung -, in juris ) und im Zusammenhang mit der Versorgung einer nahezu vollständig gelähmten Versicherten mit einem mundgesteuerten Rollstuhl (s. dazu BVerfG, Beschl. d. 2. Kammer d. 1. Senats v. 25. Febr. 2009, 1 BvR 120/09 - Spezialrollstuhl -, mwN, in juris).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Bejaht worden ist das etwa im Zusammenhang mit der Versorgung eines schwer kranken Versicherten (Krebserkrankung des Dickdarms mit fortschreitender Metastasierung) mit einer existentiell bedeutsamen medizinischen Leistung (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 29. Nov. 2007, 1 BvR 2496/07 - Alternativmedizin, Hyperthermietherapie -, in juris), im Zusammenhang mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen (s. dazu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 - Grundsicherung -, in juris ) und im Zusammenhang mit der Versorgung einer nahezu vollständig gelähmten Versicherten mit einem mundgesteuerten Rollstuhl (s. dazu BVerfG, Beschl. d. 2. Kammer d. 1. Senats v. 25. Febr. 2009, 1 BvR 120/09 - Spezialrollstuhl -, mwN, in juris).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    (a) Bei Fallgestaltungen, in denen ein materiellrechtlicher Anspruch besteht, dieser aber ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes fortschreitend endgültig vereitelt wird, in denen also eine Entscheidung in der Hauptsache die eingetretenen schweren und unzumutbaren Nachteile nicht mehr beseitigen kann, ist die Bejahung des Anordnungsanspruchs für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich (s. dazu BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des 1. Senats v. 28. Sept. 2009, 1 BvR 1702/09 - Schächten -, in juris ).
  • LSG Bayern, 03.07.2009 - L 12 KA 33/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - einstweiliger Rechtsschutz bei Kürzung

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Mit dieser Auffassung wird oftmals nicht ausreichend deutlich unterschieden zwischen einerseits den schweren und unzumutbaren Nachteilen, die durch eine Hauptsacheentscheidung nicht beseitigt werden können und daher zur Gewährung effektiven Rechtschutzes den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebieten und andererseits den wesentlichen Nachteilen iSd § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG, die auf einfachgesetzlicher Ebene über dieses verfassungsrechtliche Minimum hinausgehen (vgl. etwa LSG München, Beschl. v. 27. Juni 2009, L 12 KA 33/09 B ER, in juris : "(...) und die Regelung so eilbedürftig erscheint, dass bei Nichterlass der einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, auf andere Weise nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage ist (Anordnungsgrund)").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2011 - L 7 KA 66/10

    Hausarztzentrierte Versorgung - Bestimmung einer Schiedsperson zur Sicherstellung

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Es gibt keinerlei Anlass zu der Annahme, der übliche repressive Rechtsschutz wäre zur Wahrung der Rechte der Antragstellerin ungeeignet, weil er auf Grund besonderer Umstände des konkreten Falles zu spät käme (s. zu diesem Maßstab etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Jan. 2011, L 7 KA 66/10 B ER, in juris).
  • LSG Hamburg, 05.11.2007 - L 2 B 396/07

    Voraussetzungen für das Tätigwerden eines im Bezirk einer Kassenzahnärztlichen

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    Auf die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds kann daher nicht verzichtet werden (s. dazu nur LSG Hamburg, Beschl. v. 5. Nov. 2007, L 2 B 396/07 ER KA, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Hamburg, 27.09.2011 - S 3 KA 143/11
    (1) Im Vertragsarztrecht ist dabei in erster Linie eine wirtschaftliche Betrachtung anzustellen (s. dazu nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23. Nov. 2007, L 10 B 11/07 KA ER, in juris).
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