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   SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10 ER   

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SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10 ER (https://dejure.org/2010,18252)
SG Köln, Entscheidung vom 23.02.2010 - S 32 AS 290/10 ER (https://dejure.org/2010,18252)
SG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - S 32 AS 290/10 ER (https://dejure.org/2010,18252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme; Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt i.R.e. Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 7 B 274/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10
    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen hat die Frage im Beschluss vom 20.02.2008, Az. L 7 B 274/07 AS, nicht entscheiden müssen, da der Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung dort mit dem Zeitpunkt der Antragstellung zusammenfiel.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 9 B 21.08
    Auszug aus SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10
    Auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile, die entstehen, wenn das Ergebnis eines langwierigen Hauptsacheverfahrens abgewartet werden müsste, können ausreichen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2008, Az. L 9 B 21/08 AS ER).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10
    Das BSG hat durch Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 60/06 R, zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20.07.2006 (BGBl. I S. 1706) mit Wirkung zum 01.08.2006 entschieden, dass als maßgeblicher Prognosezeitpunkt zunächst auf den Tag der Aufnahme in das Krankenhaus bzw. die Therapieeinrichtung abzustellen ist, darüber hinaus aber offen gelassen, ob der Prognosezeitraum durch eine gezielte Antragstellung auch nach hinten verschoben werden kann.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - L 5 AS 31/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Köln, 23.02.2010 - S 32 AS 290/10
    Die Gegenmeinung stellt maßgeblich auf das bereits durch das BSG problematisierte vermeintliche Missbrauchspotential einer solchen Handhabung ab und verweist für die Interpretation von § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II jedenfalls ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20.07.2006 (a.a.O.) auf die entsprechende Gesetzesbegründung, nach der die Prognosentscheidung zu Beginn des Aufenthalts im Krankenhaus zu treffen sei (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, Az. L 5 AS 31/08 unter Verweis auf BT-Drs. 16/1410 S. 20).
  • SG Köln, 27.01.2011 - S 32 AS 307/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes hat die Kammer den Beklagten verpflichtet, dem Kläger vorläufig für die Zeit vom 25.01.2010 bis 26.05.2010 Regelleistungen in Höhe von monatlich 359, 00 Euro zu gewähren (SG Köln, Beschluss vom 23.02.2010, Az. S 32 AS 290/10 ER).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes S 32 AS 290/10 ER sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten und der Beigeladenen Bezug genommen.

    Allerdings ist, wie die Kammer bereits mit Beschluss vom 23.02.2010 (a.a.O.) ausgeführt hat, als maßgeblicher Prognosezeitpunkt nicht auf die Aufnahme in die E.-Klinik am 25.11.2006, sondern auf die Antragstellung am 30.11.2009 abzustellen.

  • SG Augsburg, 10.10.2013 - S 11 AS 359/13

    Für die im Rahmen des § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB II zu treffende

    38 Nach anderer, aus Sicht der Kammer vorzugswürdiger, Auffassung ist für die zu treffende Prognoseentscheidung auf die voraussichtliche Verweildauer in der Einrichtung auf den Tag der erstmaligen Antragstellung abzustellen (vgl. Eicher, SGB 11, 3. Auflage, 2013, § 7 Rn. 130, SG Köln, Beschluss vom 30.02.2010, S 32 AS 290/10 ER, Rn. 21 - juris).
  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Soweit § 7 Abs. 4 SGB II Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, trotz grundsätzlich bestehender Erwerbsfähigkeit vom Leistungsbezug ausschließt und damit zugleich dem Sozialhilfebezug nach dem SGB XII zuweist, geschieht dies, weil die Betroffenen für eine Integration in den Arbeitsmarkt für die Dauer ihrer Unterbringung nicht zur Verfügung stehen, sodass im Schrifttum gelegentlich von einer Fiktion der Nichterwerbsfähigkeit gesprochen wird (Sozialgericht Köln, Beschluss vom 23.02.2010, S 32 AS 290/10 ER, juris, RdNr. 21 mit Hinweis auf Spellbrink in Eicher/Spellbrink SGB 11, 2. Auflage, § 7, RdNr. 60).
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