Rechtsprechung
   SG Dresden, 22.09.2009 - S 34 AS 3910/09 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13504
SG Dresden, 22.09.2009 - S 34 AS 3910/09 ER (https://dejure.org/2009,13504)
SG Dresden, Entscheidung vom 22.09.2009 - S 34 AS 3910/09 ER (https://dejure.org/2009,13504)
SG Dresden, Entscheidung vom 22. September 2009 - S 34 AS 3910/09 ER (https://dejure.org/2009,13504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Förderung i.R.d. Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) zu einem erheblichen Teil als Darlehen; Bestätigung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Erteilung eines Bildungsgutscheins; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Umschulung durch die ARGE

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerung der Kostenübernahme für Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbräuchlich - ARGE hat selbst auf Finanzierungsmöglichkeit durch ARGE und BAföG hingewiesen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen, 19.06.2008 - L 3 AS 39/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Förderung von

    Auszug aus SG Dresden, 22.09.2009 - S 34 AS 3910/09
    Ob dann im weiteren Verlauf die von dem Inhaber des Bildungsgutscheines gewählte Maßnahme zu fördern ist und gegebenenfalls in welcher Höhe hierfür die Kosten zu übernehmen sind, hängt davon ab, ob neben den, für den Bildungsgutschein maßgebenden Kriterien, auch noch die weiteren Voraussetzungen für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen - wie in § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §§ 84, 85 ff. SGB III bestimmt - vorliegen (Urteil Sächsischen LSG vom 19.06.2006 - L 3 AS 39/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de, Seite 4, SG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2007 - L AS 689/07 - JURIS-Dokument Rn. 18).

    Das Sächsische LSG hat hierzu durch Urteil vom 19.06.2008 - L 3 AS 39/07 - www.sozialgerichtsbarkei.de - ausgeführt, dass diese Frage nach der Konzeption des SGB III der Prüfung der Antragsgegnerin entzogen ist.

  • SG Dresden, 12.11.2010 - S 21 AS 5651/10

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer ehemaligen, gelernten Bühnentänzerin

    Soweit aber eine entsprechende Zertifizierung nicht aufgehoben wurde, muss sich die Antragsgegnerin an diese halten, da eine solche für sie nach der Konzeption des SGB III bindend ist (vgl. Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 22.09.2009, Az. S 34 AS 3910/09 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht