Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39752
SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20 ER (https://dejure.org/2020,39752)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20 ER (https://dejure.org/2020,39752)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. November 2020 - S 34 KR 2391/20 ER (https://dejure.org/2020,39752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Mutterschutzlohn für stillende Arbeitnehmerin?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mutterschutzlohn für längere Stillzeit setzt ärztliches Attest voraus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Auch aus dem pauschalen Verweis auf die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz und Beschäftigungsverbot für schwangere angestellte Frauen in der Zahnarztpraxis und die dieser Stellungnahme zugrundeliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1993, 5 C 42/98, NJW 1994, 401) ergibt sich keine andere Einschätzung, zumal sich das Bundesverwaltungsgericht in dem zu entscheidenden Fall mit der Frage der Beschäftigung einer schwangeren Zahnärztin befasst.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05- ; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn. 27 f. m.w.N.).
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20
    Denn begehrt der Antragsteller Leistungen für die Vergangenheit vor Antragstellung, ist eine einstweilige Anordnung regelmäßig ausgeschlossen, da solche grundsätzlich ab Eingang des Eilantrags bei Gericht zuzusprechen sind (vgl. Hess. LSG Beschl. v. 22.06.2011 L 7 AS 700/10 B ER, juris, Rn. 27; Keller in: Meyer-Ladewig et. al., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 35a m.w.N.).
  • SG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - S 34 KR 28/21

    Sozialrecht

    Mit Antrag vom 29. Oktober 2020 hat der Kläger unter dem Aktenzeichen S 34 KR 2391/20 ER einstweiligen Rechtsschutz bei dem erkennenden Gericht begehrt.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und der Verwaltungsakte sowie die Gerichtsakte im Verfahren S 34 KR 2391/20 ER Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht