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   SG Dortmund, 22.03.2013 - S 34 R 1594/10   

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https://dejure.org/2013,5509
SG Dortmund, 22.03.2013 - S 34 R 1594/10 (https://dejure.org/2013,5509)
SG Dortmund, Entscheidung vom 22.03.2013 - S 34 R 1594/10 (https://dejure.org/2013,5509)
SG Dortmund, Entscheidung vom 22. März 2013 - S 34 R 1594/10 (https://dejure.org/2013,5509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - auch für Beamte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamte können sich bei der Deutschen Rentenversicherung zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen - Im Beamtenrecht vorgesehener sechsmonatiger Erziehungsurlaub stellt für anrechenbare Kindererziehungszeit keine gleichwertige Berücksichtigung der ...

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    So hatte etwa das SG Dortmund am 22.3.2013 entschieden (S 34 R 1594/10 - Juris RdNr 18) , dass die Möglichkeit eines nur sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaubs nach § 85 Abs. 7 BeamtVG iVm § 6 Abs. 1 S 4 BeamtVG aF gegenüber der (damals noch) zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung keine auch nur annähernd gleichwertige Berücksichtigung der Kindererziehung darstelle.
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    So hatte etwa das SG Dortmund am 22.3.2013 entschieden (S 34 R 1594/10 - Juris RdNr 18) , dass die Möglichkeit eines nur sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaubs nach § 85 Abs. 7 Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG ) iVm § 6 Abs. 1 S 4 BeamtVG aF gegenüber der (damals noch) zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung keine auch nur annähernd gleichwertige Berücksichtigung der Kindererziehung darstelle.
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 46/21 R

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

    So entschied das SG Dortmund (Urteil vom 22.3.2013 - S 34 R 1594/10 - juris) , dass keine "auch nur annähernde" systembezogene Gleichwertigkeit im Falle der Anrechnung von sechs Monaten KEZ in der Beamtenversorgung für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder gegenüber einer zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren KEZ in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 9 R 3651/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Die "auch nur annähernde" systembezogene Gleichwertigkeit war durch die Rechtsprechung (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 22.03.2013, S 34 R 1594/10, Juris Rdnr. 18) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder gegenüber einer zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rechtsfolge verneint worden, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • SG Reutlingen, 14.07.2016 - S 3 R 43/16

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Unter der Geltung der mit Wirkung vom 22.7.2009 gültigen Vorfassung hatten die systembezogene Gleichwertigkeit verschiedene Gerichte (z. B. SG Dortmund, Urteil vom 22.3.2013, S 34 R 1594/10 -juris-Doc.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.1.2013, 23 K 5322/12 - juris-Doc.) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit der Rechtsfolge verneint, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Die "auch nur annähernde" systembezogene Gleichwertigkeit war durch die Rechtsprechung (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 22.03.2013, S 34 R 1594/10, Juris Rdnr. 18) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder gegenüber einer zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rechtsfolge verneint worden, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Die "auch nur annähernde" systembezogene Gleichwertigkeit war durch die Rechtsprechung (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 22.03.2013, S 34 R 1594/10, Juris Rdnr. 18) im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder gegenüber einer zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rechtsfolge verneint worden, dass Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angerechnet wurden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 4 R 336/16

    Höhere Altersrente; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Sie verweise diesbezüglich auf gerichtliche Urteile wie z.B. des Sozialgerichts Dortmund vom 22.03.2013 - S 34 R 1594/10 bzw. des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 07.01.2013 - 23 K 5322/12.
  • SG Detmold, 26.02.2016 - S 6 R 906/15
    Inzwischen sei dies auch so gerichtlich bestätigt worden, beispielsweise durch das Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 22.03.2013 zum Aktenzeichen (Az.) S 34 R 1594/10.
  • SG Münster, 27.07.2016 - S 4 R 864/15
    Bezüglich der mit Wirkung vom 22.07.2009 gültigen Vorfassung hatten verschiedene Gerichte die "systembezogene Gleichwertigkeit" im Falle der Anrechnung von sechs Monaten Kindererziehungszeit in der Beamtenversorgung für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder verneint (vgl. beispielsweise SG Dortmund, Urteil vom 22.03.2013, Az.: S 34 R 1594/10, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2013, Az.: 23 K 5322/12, juris).
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