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   SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12   

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https://dejure.org/2013,10238
SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 (https://dejure.org/2013,10238)
SG München, Entscheidung vom 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 (https://dejure.org/2013,10238)
SG München, Entscheidung vom 12. März 2013 - S 35 AL 753/12 (https://dejure.org/2013,10238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung eines Gründungszuschusses für eine hauptberuflich aufgenommene selbstständige Tätigkeit als "Marketing Agentur" mit der Geschäftsidee "Webportal für Erlebnisse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12
    Im Falle eines Bescheidungsurteils bindet die Rechtsauffassung des Gerichts die Verwaltung nur insoweit, als diese zur Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes geführt hat (BSG am 25.10.1990 zum damaligen Überbrückungsgeld als "Kann"-Leistung, Az.: 7 RAr 14/90, Rd. 39, zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 104/09

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland -

    Auszug aus SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12
    Hat die Beklagte die Förderung der Existenzgründung zu Unrecht abgelehnt, kann sie sich nicht nachträglich darauf berufen, dass die Unternehmung zwischenzeitlich aufgegeben worden ist oder trotz positiver Prognose gescheitert ist (LSG Hessen, Urteil vom 23.9.2011, Az.: L 7 AL 104/09, zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2009 - L 3 AL 28/08

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss -

    Auszug aus SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12
    Die Beurteilung der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist eine Prognoseentscheidung, die nicht bereits dadurch fehlerhaft wird, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse anders als prognostiziert entwickeln (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.12.2009, Az.: L 3 AL 28/08, zitiert nach Juris).
  • SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Weitergewährung des

    Auszug aus SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12
    Allerdings nur dann, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig ist, um die Gründungsphase zu überbrücken (so SG Berlin am 8.2.2010, Az. S 70 AL 3675/07 zur Weitergewährung des Gründungszuschusses, zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ;

    Es wäre daher ermessensfehlerhaft, wenn die vom Kläger erst durch die Aufnahme eines Kredits geschaffene Eigenleistungsfähigkeit zur Ablehnung des Förderantrags herangezogen würde (SG München, Urt. v. 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 -, juris Rn. 44).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 99/14

    Arbeitslosenversicherung

    Eine solche Überlegung einzubeziehen sei nach Überzeugung des Gerichts rechtmäßig (SG München, Urteil vom 12. März 2013, S 35 AL 753/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

    Sonstige Einkünfte oder Vermögensmittel, die nicht aus der selbstständigen Tätigkeit herrühren, für die ein Gründungszuschuss beantragt wird, können einem Antragsteller somit nicht im Rahmen der Ermessensausübung unter dem Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit entgegengehalten werden (Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 36; s. auch SG München, Urt. v. 12.03.2013 - S 35 AL 753/12 -, juris Rn. 44).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 12 AL 18/13
    Das SG München habe grundsätzlich entschieden, die Eigenleistungsfähigkeit könne bei der Ermessensausübung berücksichtigt werden (Verweis auf Urt. v. 12.3.2013, S 35 AL 753/12).

    Daher bedarf es für den vorliegenden Rechtsstreit keiner Entscheidung darüber, ob die Möglichkeit zur Vermittlung des Antragstellers in eine abhängige Beschäftigung (so LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris, Rn. 22) oder das Bestehen eigener Leistungsfähigkeit die Ablehnung der Gewährung des GZ rechtfertigen kann (so LSG Sachsen, Urt. v. 10.4.2014 - L 3 AL 141/12, juris, Rn. 36; differenzierend danach, ob Kredite aufgenommen worden sind: SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 35 AL 753/12 -, juris, Rn. 43 f.; differenzierend: Winkler, in: Gagel, SGB III, § 93 Rn. 63).

  • SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 92/12

    Gewährung eines Gründungszuschusses anlässlich der Aufnahme einer selbständigen

    Denn in einem solchen Fall ist die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck des § 93 SGB III verfehlt würde (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12 -, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14 -, Hessisches LSG, Urteil vom 18. März 2016 - L 7 AL 99/14 -, SG München, Urteil vom 12. März 2013 - S 35 AL 753/12).
  • SG München, 07.07.2015 - S 5 AL 169/13

    Keine Bewilligung von Gründungszuschuss nach Erhalt einer den Lebensunterhalt

    Zwar ist dem Urteil des SG München vom 12.03.2013, Az.: S 35 AL 753/12, zuzustimmen, wenn darlegt wird, dass zur Überbrückung der Gründungsphase eines Unternehmens in der Regel nicht andere Vermögensmittel oder Einkünfte, die nicht aus der streitgegenständlichen selbstständigen Tätigkeit selbst resultieren, verbraucht werden müssen oder gar Kredite in Anspruch genommen werden müssen.
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