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   SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER.   

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https://dejure.org/2014,24694
SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER. (https://dejure.org/2014,24694)
SG Dortmund, Entscheidung vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER. (https://dejure.org/2014,24694)
SG Dortmund, Entscheidung vom 03. September 2014 - S 35 AS 2893/14 ER. (https://dejure.org/2014,24694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt - Leistungsempfänger ist zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit auch zur Annahme von Tätigkeiten verpflichtet, die nicht eigenen Qualifikation oder Vorstellungen entsprechen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2904/14
    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Diese wird bei der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen S 35 AS 2904/14 geführt.

    Der Antragsteller beantragt, 1.) die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen S 35 AS 2904/14 geführten Klage gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 22.05.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.06.2014 anzuordnen.

  • SG Marburg, 10.03.2011 - S 12 KA 26/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Aus dieser Überlegung heraus kann im Rahmen eines Antrags nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86 b Abs. 2 SGG allgemein formulierte Anforderung einer existentiellen Eilbedürftigkeit gestellt werden (so wohl in der Tendenz aber SG Marburg in seinen Beschlüssen vom 10. März 2011 - S 12 KA 26/11 ER -, juris und vom vom 24. Mai 2012 - S 12 KA 217/12 ER, S 12 KA 218/12 ER, S 12 KA 219/12 ER -, juris ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 12 AS 1044/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Eine solche Verpflichtung, die in die Individualinteressen eines Hilfebedürftigen eingreift, beschwert diesen unmittelbar im Sinne von § 54 Abs. 2 SGG (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2012 - L 12 AS 1044/12 B ER -, juris (Rdnr.10); Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER -, juris (Rdnr.12).
  • LSG Bayern, 20.12.2012 - L 7 AS 862/12

    Ein Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist sofort

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Gegen eine solche Sanktion kann der Antragsteller nach ihrer Festsetzung aber noch eigenständigen vorläufigen Rechtsschutz bemühen (zu einem ähnlich gelagerten Fall Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 862/12 B ER - juris).
  • SG Marburg, 24.05.2012 - S 12 KA 217/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - aufschiebende

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Aus dieser Überlegung heraus kann im Rahmen eines Antrags nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86 b Abs. 2 SGG allgemein formulierte Anforderung einer existentiellen Eilbedürftigkeit gestellt werden (so wohl in der Tendenz aber SG Marburg in seinen Beschlüssen vom 10. März 2011 - S 12 KA 26/11 ER -, juris und vom vom 24. Mai 2012 - S 12 KA 217/12 ER, S 12 KA 218/12 ER, S 12 KA 219/12 ER -, juris ).
  • LSG Bayern, 26.04.2010 - L 7 AS 301/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Interessenabwägung:

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Voraussetzung für die Begründetheit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist zur Überzeugung der Kammer überdies, dass eine gewisse Dringlichkeit für das vom Antragsteller verfolgte Begehren vorliegt (vgl.hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010 - L 7 AS 301/10 ER - juris).
  • SG Dortmund, 25.07.2014 - S 32 AS 2343/14

    Vollziehbarkeit einer vollständigen Aufhebung der Entscheidung über die

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Die Erforderlichkeit eines "gewissen Maßes an Eilbedürftigkeit " ( vgl. hierzu Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2012, Seite 126 ; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2014 - S 32 AS 2343/14 ER, noch nicht veröffentlicht) ergibt sich unabhängig hiervon jedoch aus dem Wesen einstweiligen Rechtsschutzes an sich: Durch diesen soll eine vorläufige Regelung geschaffen werden, bis durch eine endgültige Entscheidung Rechtssicherheit hinsichtlich einer zwischen den Verfahrensbeteiligten streitigen Rechtsfrage geschaffen worden ist.
  • SG Dortmund, 13.06.2014 - S 32 AS 1173/14

    Leistungsanspruch und Auszahlungsanspruch bezüglich Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Diese für den Rechtsschutzsuchenden günstigere prozessuale Ausgestaltung ergibt sich maßgeblich daraus, dass diesem im Anwendungsbereich des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Allgemeinen eine bereits von der Behörde eingeräumte Rechtsposition entzogen werden oder er mit weiteren Pflichten belastet werden soll, während er im Anwendungsbereich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Erweiterung seiner Rechtsposition begehrt (SG Dortmund, Beschluss der erkennenden Kammer vom 26. Mai 2014 - S 35 AS 1758/14 ER -, juris (Rdnr.6); SG Dortmund, Beschluss vom 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER -, juris (Rdnr.107)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - L 12 AS 374/13
    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Eine solche Verpflichtung, die in die Individualinteressen eines Hilfebedürftigen eingreift, beschwert diesen unmittelbar im Sinne von § 54 Abs. 2 SGG (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2012 - L 12 AS 1044/12 B ER -, juris (Rdnr.10); Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2013 - L 12 AS 374/13 B ER -, juris (Rdnr.12).
  • SG Dortmund, 26.05.2014 - S 35 AS 1758/14

    Sozialgericht hebt Hartz IV - Sanktion auf

    Auszug aus SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
    Diese für den Rechtsschutzsuchenden günstigere prozessuale Ausgestaltung ergibt sich maßgeblich daraus, dass diesem im Anwendungsbereich des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Allgemeinen eine bereits von der Behörde eingeräumte Rechtsposition entzogen werden oder er mit weiteren Pflichten belastet werden soll, während er im Anwendungsbereich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Erweiterung seiner Rechtsposition begehrt (SG Dortmund, Beschluss der erkennenden Kammer vom 26. Mai 2014 - S 35 AS 1758/14 ER -, juris (Rdnr.6); SG Dortmund, Beschluss vom 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER -, juris (Rdnr.107)).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Teilweise wird vertreten, dass ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Eingliederungsverwaltungsakte regelmäßig als nicht eilbedürftige Maßnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Sanktionen zu bewerten sei und daher nur ausnahmsweise Erfolg haben könne (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 862/12 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - juris; a. A. offenbar Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER - juris: vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts im Eilverfahren).

    Das ergibt sich nach Meinung der Kammer zum einen daraus, dass bei einem Antrag nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - anders als bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG - zwar ein "gewisses Maß an Eilbedürftigkeit" (vgl. hierzu Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2012, Seite 126; SG Dortmund, Beschluss vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER - juris (Rn. 30)) aber keine "besondere" Eilbedürftigkeit im Sinne einer gegenwärtigen Notlage erforderlich ist (a. A. insoweit offenbar Thüringer LSG, Beschluss vom 16.03.2012 - L 4 AS 106/12 B ER - juris und Aubel in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 39 Rn. 33.1 (allerdings nicht im Rahmen des Rechtsschutzinteresses, sondern im Rahmen der Interessenabwägung)).

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Teilweise wird vertreten, dass ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Eingliederungsverwaltungsakte regelmäßig als nicht eilbedürftige Maßnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Sanktionen zu bewerten sei und daher nur ausnahmsweise Erfolg haben könne (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14 ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 862/12 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.06.2014 - L 7 AS 446/14 B ER - juris; a. A. offenbar Hessisches LSG, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER - juris: vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle des Eingliederungsverwaltungsakts im Eilverfahren).
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