Rechtsprechung
SG Berlin, 22.02.2013 - S 37 AS 30006/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22a SGB 2, § 22b SGB 2, WAufwV BE
Arbeitslosengeld II - Absenkung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Nachforderung aus einer Heizkostenabrechnung - Fortführung einer Mietkappung - Berlin - Verordnung zur Bestimmung der Höhe des angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme einer Heizkostennachforderung trotz Bedarfsabsenkung für Unterkunft und Heizung auf den Richtwert der bis 30.4.2012 geltenden AV-Wohnen und die Fortführung der Mietkappung auf die seit 1.5.2012 geltenden WAV-Werte
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unwirksamkeit der Wohnungsaufwendungenverordnung; Richtwerte für Wohnungsaufwendungen; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; WAV; Bedarfsermittlung nach Mietspiegel
- ra-fuesslein.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- taz.de (Pressebericht, 12.03.2013)
Arme dürfen teurer wohnen
- ra-fuesslein.de (Kurzinformation)
WAV Berlin für unwirksam erklärt
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12
(Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach …
Weder die den Rasterfeldern zugeordneten Werte noch die diesen zugrunde liegenden Grundlagendaten seien angesichts der dynamischen Entwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt, der durch erhebliche Unterschiede zwischen Bestands- und Angebotsmieten gekennzeichnet sei, ohne weitere Ermittlungen zur Bestimmung des grundsicherungsrechtlichen Existenzminimums geeignet (Bezugnahme auf SG Berlin, Urteil v 22. Februar 2013 - S 37 AS 30006/12).Die Einwendungen der Antragsteller zielen darauf ab, dass die Preissteigerungen am Berliner Mietmarkt von großer Dynamik sind und beträchtliche Abstände zwischen Bestands- und Angebotsmieten bestehen (dazu mit Substanz SG Berlin, Urteil v 22. Februar 2013 - S 37 AS 30006/12 RdNr 40ff) und beides in der WAV keinen Niederschlag findet.
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1600/15
Berücksichtigung einer Nachforderung von Betriebskosten als vom …
Ein bestandskräftig gewordener Kostensenkungsbetrag könne sich daher allenfalls anteilig nach der Formel [angemessene/tatsächliche Bruttokaltmiete] mal Betriebs- und Heizkostennachforderung auf die Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung auswirken (vergleiche SG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2013, S 37 AS 30006/12). - BSG, 18.09.2017 - B 14 AS 84/17 B
SGB-II -Leistungen; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Kein absoluter …
SG Berlin 22.02.2013 - S 37 AS 30006/12. - LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2018 - L 31 AS 2758/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Die angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts lasse bisher ungeklärte und klärungsfähige, da hier entscheidungserhebliche Fragen unbeantwortet, nämlich ob einem (qualifizierten) Mietspiegel auch bei Vorliegen einer Wohnungsmangellage noch eine Vermutungswirkung im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Wohnraum zukommen könne und ob im Falle eines starken Auseinanderfallens von Bestands- und Angebotsmieten der Rückgriff allein auf Mietspiegeldaten ohne Abgleich mit anderen Quellen noch ausreichend sein könne (verneinend SG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2013 S 37 AS 30006/12). - SG Berlin, 28.04.2014 - S 82 AS 28836/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der …
Die Kammer folgt nicht der Entscheidung des SG Berlin vom 22. Februar 2013, S 37 AS 30006/12, wonach die der WAV zugrunde gelegten Bruttokaltmietwerte des Berliner Mietspiegels nicht schlüssigen seien.