Rechtsprechung
SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGG § 55 Abs. 1; BayRDG Art. 34 Abs. 8, Art. 46 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1; BDSG § 3a
Kürzung Honorar für erbrachte Leistungen im Notarztdienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Kürzung Honorar für erbrachte Leistungen im Notarztdienst
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Grundsatz der Datensparsamkeit gilt nicht im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten im Rahmen des Rettungsdienstes
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 38 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung/KVen/SPZ/GBA | Kassenärztliche Vereinigungen | Erhebung von Daten im Rahmen des Rettungsdienstes
Verfahrensgang
- SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
- LSG Bayern - L 12 KA 100/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die Grundsätze der sog. Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Entscheidung vom 08.08.1978, Az. 2 BvL 8/77) und das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83) eingehalten wurden.Der in Art. 47 BayRDG formulierte Datenschutz als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts von Art. 2, 1 Grundgesetz verlangt, dass die Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigen Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1,41 f.; 56, 37, 41ff.).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
Der in Art. 47 BayRDG formulierte Datenschutz als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts von Art. 2, 1 Grundgesetz verlangt, dass die Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigen Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1,41 f.; 56, 37, 41ff.). - LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2510/15
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Pflicht des Versicherten …
Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
Jedoch sind die allgemeinen Datenschutzregeln des § 285 Abs. 2 SGB V, die sich ebenfalls auf die Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten durch die Kassenärztliche Vereinigung beziehen und ebenfalls wie Art. 47 BayRDG auf die Erforderlichkeit, nicht aber die Datensparsamkeit abstellen, sowie die Datenschutzregeln des § 35 SGB I i.V.m. §§ 67 ff. SGB X heranzuziehen, so dass eine Anwendung von § 3a BDSG ausscheidet (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 11 KR 2510/15). - BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die Grundsätze der sog. Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Entscheidung vom 08.08.1978, Az. 2 BvL 8/77) und das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83) eingehalten wurden.