Rechtsprechung
   SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24453
SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14 (https://dejure.org/2017,24453)
SG München, Entscheidung vom 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14 (https://dejure.org/2017,24453)
SG München, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - S 38 KA 1792/14 (https://dejure.org/2017,24453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundsatz der Datensparsamkeit gilt nicht im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten im Rahmen des Rettungsdienstes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 38 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung/KVen/SPZ/GBA | Kassenärztliche Vereinigungen | Erhebung von Daten im Rahmen des Rettungsdienstes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
    In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die Grundsätze der sog. Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Entscheidung vom 08.08.1978, Az. 2 BvL 8/77) und das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83) eingehalten wurden.

    Der in Art. 47 BayRDG formulierte Datenschutz als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts von Art. 2, 1 Grundgesetz verlangt, dass die Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigen Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1,41 f.; 56, 37, 41ff.).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
    Der in Art. 47 BayRDG formulierte Datenschutz als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts von Art. 2, 1 Grundgesetz verlangt, dass die Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigen Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1,41 f.; 56, 37, 41ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2510/15

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Pflicht des Versicherten

    Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
    Jedoch sind die allgemeinen Datenschutzregeln des § 285 Abs. 2 SGB V, die sich ebenfalls auf die Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten durch die Kassenärztliche Vereinigung beziehen und ebenfalls wie Art. 47 BayRDG auf die Erforderlichkeit, nicht aber die Datensparsamkeit abstellen, sowie die Datenschutzregeln des § 35 SGB I i.V.m. §§ 67 ff. SGB X heranzuziehen, so dass eine Anwendung von § 3a BDSG ausscheidet (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 11 KR 2510/15).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus SG München, 21.06.2017 - S 38 KA 1792/14
    In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die Grundsätze der sog. Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG Entscheidung vom 08.08.1978, Az. 2 BvL 8/77) und das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83) eingehalten wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht