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   SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18   

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SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18 (https://dejure.org/2019,41856)
SG München, Entscheidung vom 24.10.2019 - S 38 KA 240/18 (https://dejure.org/2019,41856)
SG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - S 38 KA 240/18 (https://dejure.org/2019,41856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 95 Abs. 6 S. 1; Ärzte-ZV § 27
    Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der vertragsärztlichen Zulassung

  • rewis.io

    Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der vertragsärztlichen Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Nach Aufgabe der sog. "Wohlverhaltensrechtsprechung" durch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.3.2016 , Az B 6 KA 69/15 B) ist für die Berücksichtigung von Wohlverhalten bei der Entscheidung über den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung kein Raum.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht die frühere sog. "Wohlverhaltensrechtsprechung" mit Urteil vom 17.10.2012 aufgegeben hat (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.3.2016, Az. B 6 KA 69/15 B), was auch nunmehr der Sichtweise der anderen Bundesgerichte entspricht.

    Denn es handelt sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit und um kein Zeichen eines Wohlverhaltens, das einem Vertragsarzt, der gröblich gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen hat, zum Vorteil gereichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R).

    Im Übrigen ist ein "Wohlverhalten" generell nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R).

  • BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Nach Aufgabe der sog. "Wohlverhaltensrechtsprechung" durch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.3.2016 , Az B 6 KA 69/15 B) ist für die Berücksichtigung von Wohlverhalten bei der Entscheidung über den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung kein Raum.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht die frühere sog. "Wohlverhaltensrechtsprechung" mit Urteil vom 17.10.2012 aufgegeben hat (BSG, Urteil vom 17.10.2012, Az. B 6 KA 49/11 R; BSG, Beschluss vom 22.3.2016, Az. B 6 KA 69/15 B), was auch nunmehr der Sichtweise der anderen Bundesgerichte entspricht.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Dies bedeutet, der Entzug der Zulassung muss bei Abwägung des vom Vertragsarzt gesetzten Eingriffsanlasses im Verhältnis zur Eingriffstiefe angemessen sein (BSG, Urteil vom 21.03.2012, B 6 KA 22/11 R; BSG, Beschluss vom 11.02.2015, Az. B 6 KA 37/15 B).
  • SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17

    Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Tatsachenfeststellungen aus rechtskräftigen Urteilen von Strafgerichten können von dem Berufungsausschuss verwertet werden, es sei denn, es wurden seitens des Klägers neue wesentliche Gesichtspunkte vorgetragen, oder, die Tatsachenermittlungen erweisen sich nachträglich als offenkundig fehlerhaft (SG Marburg, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 12 KA 137/17; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 12 ME 142/16).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Gröblich ist eine Pflichtverletzung i.S.v. § 95 Abs. 6 S. 1 SGB V dann, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (stRSP des BSG; vgl. BSG, Beschluss vom 28.10.2015, Az. B 6 KA 36/15 B).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Tatsachenfeststellungen aus rechtskräftigen Urteilen von Strafgerichten können von dem Berufungsausschuss verwertet werden, es sei denn, es wurden seitens des Klägers neue wesentliche Gesichtspunkte vorgetragen, oder, die Tatsachenermittlungen erweisen sich nachträglich als offenkundig fehlerhaft (SG Marburg, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 12 KA 137/17; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 12 ME 142/16).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit verschuldensunabhängig ist (BSG, Urteil vom 20.10.2004, Az. B 6 KA 67/03 R).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Denn im Hinblick auf den generell hohen Anteil der Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind die Auswirkungen einer Einziehung der vertragsärztlichen Zulassung erheblich, auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit privatärztlicher Behandlung besteht, was voraussetzt, dass die Approbation nicht widerrufen wurde (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016, Az. 1 BvR 1326/15; BVerfGE 11, 30).
  • BSG, 12.08.2015 - B 6 KA 37/15 B
    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Dies bedeutet, der Entzug der Zulassung muss bei Abwägung des vom Vertragsarzt gesetzten Eingriffsanlasses im Verhältnis zur Eingriffstiefe angemessen sein (BSG, Urteil vom 21.03.2012, B 6 KA 22/11 R; BSG, Beschluss vom 11.02.2015, Az. B 6 KA 37/15 B).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
    Denn im Hinblick auf den generell hohen Anteil der Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind die Auswirkungen einer Einziehung der vertragsärztlichen Zulassung erheblich, auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit privatärztlicher Behandlung besteht, was voraussetzt, dass die Approbation nicht widerrufen wurde (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016, Az. 1 BvR 1326/15; BVerfGE 11, 30).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Dies wird teilweise wird für den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung infolge desselben Verhaltens eines Arztes so vertreten, welches bereits Gegenstand eines Strafverfahrens gewesen ist (SG München, Urt. v. 24.10.2019 - S 38 KA 240/18, juris, Rn. 24; differenzierend hingegen zuvor noch nach neuem Tatsachenvortrag oder offensichtlicher Fehlerhaftigkeit: SG München, Beschl. v. 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15, juris, Rn. 32; a.A. zugunsten einer bloßen Rückgriffmöglichkeit auf die strafrechtlichen Feststellungen wohl: BSG, Beschl. v. 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B, juris, Rn. 12).
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