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   SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17   

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https://dejure.org/2019,23315
SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17 (https://dejure.org/2019,23315)
SG München, Entscheidung vom 09.07.2019 - S 38 KA 535/17 (https://dejure.org/2019,23315)
SG München, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - S 38 KA 535/17 (https://dejure.org/2019,23315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachbesetzung | Ein halber Sitz muss "gelebt" worden sein, wenn er nachbesetzt werden soll

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Praxiskauf: Psychotherapeut muss erworbenen halben Sitz auch nutzen, sonst kann er ihn nicht weitergeben

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Sinkende Fallzahlen gefährden Nachbesetzungsverfahren und Praxisverkauf

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Nürnberg, 20.03.2014 - S 1 KA 46/13

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Auszug aus SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17
    In dem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.03.2014 (Aktenzeichen S 1 KA 46/13) hinzuweisen.

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob "der Verwaltungsentscheidung bezüglich des Vorliegens der Notwendigkeit einer Nachbesetzung aus Versorgungsgründen im Rahmen des § 103 Abs. 3a Satz 3 SGB V unter anderem ein vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch die Auslegung des Begriffs "Erforderlichkeit aus Versorgungsgründen" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Substitutionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung des Beurteilungsmaßstabes erkennbar und nachvollziehbar ist" (vgl. SG Nürnberg, Urteil vom 20.03.2014, Az. S 1 KA 46/13).

    Dagegen kann auch nicht das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg (SG Nürnberg, Urteil vom 20.03.2014, Az. S 1 KA 46/13) angeführt werden.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    Auszug aus SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17
    In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der hälftige Vertragsarztsitz, der nachbesetzt werden soll, nicht fortführungsfähig ist und die Nachbesetzung lediglich der Kommerzialisierung dienen soll, die vom Gesetzgeber nicht erwünscht ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2013, Az B 6 KA 49/12 R).

    Indem der Gesetzgeber mit § 103 Abs. 3a SGB V i.V.m. § 103 Abs. 4 SGB V die Möglichkeit geschaffen hat, dass bestehende Vertragsarztsitze in überversorgten Gebieten unter bestimmten Voraussetzungen nachbesetzt werden können, trägt er den finanziellen Interessen des abgebenden Vertragsarztes bzw. seiner Erben Rechnung (BSG, Urteil vom 11.12.2013, B 6 KA 49/12 R).

    In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der hälftige Vertragsarztsitz, der nachbesetzt werden soll, nicht fortführungsfähig ist und die Nachbesetzung lediglich der Kommerzialisierung dienen soll, die vom Gesetzgeber nicht erwünscht ist (BSG, Urteil vom 11.12.2013, Az. B 6 KA 49/12 R).

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Eignung eines Vertragsarztsitzes für

    Auszug aus SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17
    Eine Fortführungsfähigkeit einer Praxis besteht nur dann, wenn ein Praxissubstrat vorhanden ist, d.h., in der abgebenden Praxis eine "Tätigkeit in nennenswertem Umfang" stattgefunden hat (vgl. BSG, Beschluss vom 5.6.2013, Az B 6 KA 2/13 B).

    Eine Fortführungsfähigkeit einer Praxis besteht nur dann, wenn ein Praxissubstrat vorhanden ist, d.h., in der abgebenden Praxis eine "Tätigkeit in nennenswertem Umfang" stattgefunden hat (BSG, Beschluss vom 05.06.2013, Az. B 6 KA 2/13 B).

  • SG München, 02.10.2018 - S 38 KA 58/18

    Entzug der ärztlichen Zulassung

    Auszug aus SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17
    Im Zusammenhang mit Zulassungsentziehungsverfahren (Zulassungsentzug wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 Abs. 6 SGB V, § 27 Ärzte-ZV) wurde die Ansicht vertreten, Fallzahlen eines Arztes unter 10% der Fallzahlen der Vergleichsgruppe seien einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleichzusetzen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2010, Az. L 5 KA 2155/09; SG München, Urteil vom 02.10.2018, Az. S 38 KA 58/18).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 2155/09

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Nichtmehrausübung der vertragsärztlichen

    Auszug aus SG München, 09.07.2019 - S 38 KA 535/17
    Im Zusammenhang mit Zulassungsentziehungsverfahren (Zulassungsentzug wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 Abs. 6 SGB V, § 27 Ärzte-ZV) wurde die Ansicht vertreten, Fallzahlen eines Arztes unter 10% der Fallzahlen der Vergleichsgruppe seien einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleichzusetzen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2010, Az. L 5 KA 2155/09; SG München, Urteil vom 02.10.2018, Az. S 38 KA 58/18).
  • SG München, 17.06.2020 - S 38 KA 301/17

    Nachbesetzungsverfahren in überversorgtem Gebiet

    Der Beklagte wies darauf hin, es seien schon verschiedentlich Verfahren durchgeführt und entschieden worden, in denen es ebenfalls um die Frage der Fortsetzungsfähigkeit einer Praxis gegangen sei (S 28 KA 84/18, S 38 KA 535/17 und S 49 KA 949/18).
  • SG München, 27.06.2018 - S 38 KA 301/17

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Der Beklagte wies darauf hin, es seien schon verschiedentlich Verfahren durchgeführt und entschieden worden, in denen es ebenfalls um die Frage der Fortsetzungsfähigkeit einer Praxis gegangen sei (S 28 KA 84/18, S 38 KA 535/17 und S 49 KA 949/18).
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