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   SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12 ER   

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https://dejure.org/2012,12848
SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12 ER (https://dejure.org/2012,12848)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12 ER (https://dejure.org/2012,12848)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - S 4 AS 1956/12 ER (https://dejure.org/2012,12848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Gesamtpendelzeiten von arbeitstäglich unter 2,5 Stunden zur Erreichung eines Vollzeitarbeitsplatzes sind Hilfsbedürftigen zumutbar und damit kein wichtiger Grund zur Ausschlagung eines Arbeitsangebots (Absenkung Alg II)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Sanktionsbescheides nach dem SGB II bei Ablehnung einer angebotenen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung als Schreiner; Erlass eines Sanktionsbescheides nach dem SGB II aufgrund der Ablehnung eines Arbeitsplatzes durch unberechtigtes ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 % im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. "Hartz-Leistungen") bei wiederholter Pflichtverletzung (hier: Weigerung eine Vollzeitbeschäftigung als Schreiner/Tischer anzunehmen) im Einzelfall zulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Weigerung einer Vollzeitbeschäftigung - Hartz-Leistungen um 100% gesenkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Jobablehnung kann ALG ganz gestrichen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weigerung einer Vollzeitbeschäftigung kann zur 100% Senkung von Hartz IV Leistungen führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wiederholte Pflichtverletzung: Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 % im Einzelfall zulässig - Leistungsbezieher verletzt Pflicht zum Nachweis von Eigenbemühungen um Arbeitsplatz durch Bitte um Bedenkzeit für angebotene Stelle

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hartz IV: 100% Leistungskürzung bei Weigerung einer Vollzeitbeschäftigung // Sozialgericht Stuttgart sieht zumutbare Arbeitsstelle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12
    Ein wesentliches Kriterium bei der Interessenabwägung ist die nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage zu bewertende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (§ 86 b Rn 12, 12 e; Berlit, info also 2005, S. 3, 6; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, S. 92), wobei beachtet werden muss, dass für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes Interesse erforderlich ist, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 1 BvR 2395/09).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12
    Der Antragsteller ist über die Rechtsfolgen bei Verletzung der von ihm in der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom ... 2011 übernommenen Pflichten entsprechend den höchstrichterlich entwickelten Maßstäben (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 30/09 R, JURIS) belehrt worden.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12
    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, d.h. ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so ist jedenfalls in Fällen, in denen wie vorliegend, existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und damit die Wahrung der Würde des Menschen berührt wird, eine Folgenabwägung vorzunehmen, die auch Fragen des Grundrechtsschutzes einbezieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 Rn. 25, 26, 29 in Breith 2005, 803 ff.).
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