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   SG Fulda, 27.10.2020 - S 4 KG 1/20   

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https://dejure.org/2020,43365
SG Fulda, 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 (https://dejure.org/2020,43365)
SG Fulda, Entscheidung vom 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 (https://dejure.org/2020,43365)
SG Fulda, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - S 4 KG 1/20 (https://dejure.org/2020,43365)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Auf Kindergeld in besonderem Maß angewiesen sind somit gerade solche (elternlose) Kinder, denen ihre Eltern oder Verwandte nicht mehr helfen können (vgl. BSG a.a.O., Rn. 38; ähnlich SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 -, juris, Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Auf Kindergeld in besonderem Maß angewiesen sind somit gerade solche (elternlose) Kinder, denen ihre Eltern oder Verwandte nicht mehr helfen können (vgl. BSG a.a.O., Rn. 38; ähnlich SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 -, juris, Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Auf Kindergeld in besonderem Maß angewiesen sind somit gerade solche (elternlose) Kinder, denen ihre Eltern oder Verwandte nicht mehr helfen können (vgl. BSG a.a.O., Rn. 38; ähnlich SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 -, juris, Rn. 29).
  • SG Marburg, 04.11.2021 - S 2 KG 2/20

    Kindergeldrecht

    Es ist lediglich zu erwägen, ob eine missbräuchliche Nichtkenntnis einer Kenntnis gleichgestellt werden kann (BSG, Urt. v. 08.04.1992, Az. 10 RKg 12/91, juris Rn. 15 ff.; überzeugend auch SG Fulda, Urt. v. 27.10.2020, Az. S 4 KG 1/20 , juris Rn. 23 ff.).

    Die Annahme von Rechtsmissbrauch als Grenze jeder Rechtsausübung setzt vorliegend voraus, dass der Kläger entweder eine Suche nach Kontakten zu seinen Eltern unterlassen hat, um damit einen Anspruch auf Kindergeld zu erlangen bzw. aufrechtzuerhalten, oder aber zumindest keinen Kontakt zu ihnen suchte, obwohl dies ohne Weiteres möglich wäre, um dann nachträglich diese Option für sich als Anspruchsgrund für Kindergeldzahlungen zu nutzen ( SG Fulda, Urt. v. 27.10.2020, Az. S 4 KG 1/20 , juris Rn. 23 ff.).

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, die Inanspruchnahme des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes könne ein Maßstab für die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit sein, ist offensichtlich unzutreffend (vgl. zu dieser Frage nur die überzeugenden Ausführungen von SG Fulda, Urt. v. 27.10.2020, Az. S 4 KG 1/20 , juris Rn. 26 ff.; SG Kassel, Urt. v. 20.08.2020, Az. S 11 KG 1/20 , juris Rn. 16 ).

  • SG Gießen, 07.05.2021 - S 12 KG 2/18

    Kindergeldrecht

    Weitergehend hat das SG Fulda (Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 ) ausgeführt, die Regelungen zum Anspruch auf Kindergeld für sich selbst seien nicht als Ausnahmeregelung einschränkend auszulegen.

    Da § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG jedoch eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kindergeldgewährung an die Eltern darstellt (anderer Ansicht SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 ) sind hier strengste Maßstäbe an die Glaubhaftmachung anzulegen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Dabei ist vorliegend einschränkend zu beachten, dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG, wie ausführlich dargelegt, eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kindergeldgewährung an die Eltern darstellt (anderer Ansicht SG Fulda, Urteil vom 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 - juris, Rn. 31) und deshalb strenge Beweismaßstäbe anzulegen sind (ähnlich im Ergebnis wohl auch: SG Gießen, Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23).
  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Auf Kindergeld in besonderem Maß angewiesen sind somit gerade solche (elternlose) Kinder, denen ihre Eltern oder Verwandte nicht mehr helfen können (vgl. BSG a.a.O., Rn. 38; ähnlich SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 -, juris, Rn. 29).
  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
    Auf Kindergeld in besonderem Maß angewiesen sind somit gerade solche (elternlose) Kinder, denen ihre Eltern oder Verwandte nicht mehr helfen können (vgl. BSG a.a.O., Rn. 38; ähnlich SG Fulda, Urteil vom 27. Oktober 2020 - S 4 KG 1/20 -, juris, Rn. 29).
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