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SG Duisburg, 31.10.2001 - S 4 KN 122/00 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer volljährigen Person auf Gewährung von Waisenrente
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 204/74
Unterhaltsgeld - Rente - Waisenrente
Auszug aus SG Duisburg, 31.10.2001 - S 4 KN 122/00
Unter Beruf in diesem Sinne ist jede für die Dauer vorgesehene Arbeit zu verstehen, die geeignet ist, in der Gesellschaft auftretende materielle oder auch geistige Bedürfnisse zu befriedigen, die außerdem der Existenzsicherung dient und bei der schließlich die Befähigung zu ihrer Ausführung durch eine Ausbildung erworben wird (BSGE 39, 213).
- FG Düsseldorf, 07.04.2005 - 14 K 5073/03
Kindergeld für die Zeit des Besuchs des Seminars für islamische Theologie
Zur weiteren Begründung nimmt die Klägerin Bezug auf das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 31.Oktober 2001 S 4 KN 122/00.Ausreichend ist, dass überhaupt Prüfungen stattfinden (ebenso Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 31. Dezember 2001 S 4 KN 122/00).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - L 7 B 142/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist deswegen vorliegend geboten, da bereits Entscheidungen von Sozialgerichten und des Finanzgerichts Düsseldorf vorliegen, die den (Berufs)Ausbildungscharakter des von der Klägerin besuchten Seminars bejahen (SG Duisburg, Urteil vom 31.01.2001 - S 4 KN 122/00; SG Dortmund, Urteil vom 15.08.2008 - S 10 (28) AS 487/07; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2005 - 14 K 5073/03 Kg) und höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob diese Maßnahme als Bildungsmaßnahme im Sinne von § 15 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu qualifizieren ist.