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   SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17   

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https://dejure.org/2018,3944
SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17 (https://dejure.org/2018,3944)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17 (https://dejure.org/2018,3944)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - S 4 KR 2398/17 (https://dejure.org/2018,3944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Krankengeld nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während einer Urlaubsreise eines Versicherten in Spanien mit Zustimmung der Krankenkasse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 16 Abs 4 SGB 5, § 44 Abs 1 SGB 5, Art 7 EGV 883/2004, Art 21 EGV 883/2004
    Krankenversicherung - Krankengeld - kein Ruhen während einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union - Ermessensentscheidung der Krankenkasse - Auferlegung von Verschuldenskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Krankengeld während Auslandsurlaub trotz durchgehender AU-Bescheinigung?

  • sozialgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.

  • sozialgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaub mit Krankengeld

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaub mit Krankengeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verweigerung des Krankengeldes während Auslandsurlaub bei durchgehender AU-Bescheinigung und Bescheinigung des Arztes über Reisefähigkeit - Krankenkasse muss mögliche Vorteile eines Erholungsurlaubs für Versicherten berücksichtigen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Ist das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit des Versicherten unstreitig festgestellt, so bleibt für eine Ermessensentscheidung der Krankenkasse hinsichtlich einer Zustimmung zu dem Auslandsaufenthalt nach § 16 Abs. 4 SGB V kein Raum mehr (Anschluss an Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, juris).

    Sei die bestehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten dagegen unstreitig festgestellt, so bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum bzw. das Ermessen sei dann auf Null reduziert (mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2015 - L 5 KR 292/14 Randnr. 28 juris; SG Cottbus, Gerichtsbescheid vom 26.04.2016 - S 18 KR 157/13).

    Nach Hinweis der Kammer auf die Entscheidung LSG Essen, Urteil vom 27.08.2015 (Az: L 5 KR 292/14) hat die Beklagte ergänzend vorgetragen, dass der vorliegende Sachverhalt einen anderen Fall betreffe.

    Die Entscheidung über die Zustimmung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Krankenkasse (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, Rn. 26, juris).

    Dieses ist auf Null reduziert, weil bei deren Feststellung keinerlei praktische Schwierigkeiten bestehen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, juris).

  • SG Würzburg, 13.12.2016 - S 6 KR 511/16

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld während eines Urlaubs innerhalb

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Ein Anspruch auf Krankengeld besteht auch während eines Urlaubs innerhalb der Europäischen Union, sofern Arbeitsunfähigkeit besteht und bescheinigt ist (Anschluss an SG Würzburg, Urteil vom 13.12.2016 - S 6 KR 511/16 -, juris).

    Des Weiteren habe die Beklagte auch bei ihrer Entscheidung die zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften bei einem Urlaubsaufenthalt in einem EU-Mittelstaat nicht beachtet (mit Hinweis auf SG Würzburg vom 13.12.2016 - S 6 KR 511/16).

    Mangels Ruhens bedurfte es auch keiner Zustimmung der Beklagten nach § 16 Abs. 4 SGB V (SG Würzburg, Urteil vom 13. Dezember 2016 - S 6 KR 511/16 -, Rn. 14, juris).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1257/15 -, Rn. 35, juris mit Hinweis u. a. auf BSG 9.11.10, B 2 U 10/10 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen bei Auslandsaufenthalt - Verweigerung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1257/15 -, Rn. 35, juris mit Hinweis u. a. auf BSG 9.11.10, B 2 U 10/10 R).
  • SG Heilbronn, 23.06.2016 - S 15 AS 133/16

    Heilbronner Jobcenter insgesamt 2.000 EUR Verschuldenskosten auferlegt

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Ausgehend von dem Arbeitsaufwand der Kammer, der nach dem Hinweis auf die Rechtsmissbräuchlichkeit des Klageabweisungsbegehrens erfolgte, und ausgehend von ca. 300,-- EUR Kosten je Richterarbeitsstunde, bewegen sich die festgesetzten 500,-- EUR am unteren Rande dessen, was angesichts des Prozessverhaltens der Beklagten angemessen ist (vgl. SG Heilbronn, Urteil vom 23. Juni 2016 - S 15 AS 133/16 -, Rn. 30, juris).
  • SG Leipzig, 17.03.2015 - S 8 KR 334/13
    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Sofern weiter auf die Gefahren einer Auslandsreise (nötige Umstellungen der Gewohnheiten, Vielzahl neuer Reize und Eindrücke) abgestellt wird, fehlt jegliche Abwägung mit den möglichen Vorteilen eines kurzen Erholungsurlaubs des Klägers mit seiner Familie (zu diesem wesentlichen Aspekt der Ermessensausübung bei der Beurteilung von Auslandsaufenthalten ausführlich SG Leipzig, Urteil vom 17. März 2015 - S 8 KR 334/13 -, Rn. 27 f., juris).
  • SG Cottbus, 26.04.2016 - S 18 KR 157/13

    Krankengeld - Ruhen - Urlaub - Zustimmung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17
    Sei die bestehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten dagegen unstreitig festgestellt, so bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum bzw. das Ermessen sei dann auf Null reduziert (mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2015 - L 5 KR 292/14 Randnr. 28 juris; SG Cottbus, Gerichtsbescheid vom 26.04.2016 - S 18 KR 157/13).
  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    Die Kosten einer Richterstunde sind seit 1986 bzw. 2012 immer weiter gestiegen und können mit je 300, 00 EUR bewertet werden (für die Ansetzung des Betrages von 300, 00 EUR für eine aufgewandte Richterstunde u.a. auch: SG Karlsruhe, Urt. v. 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17, juris, Rn. 36; SG Heilbronn, Urt. v. 23.06.2016 - S 15 AS 133/16, juris, Rn. 30; SG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2019 - S 35 AS 519/19, juris, Rn. 4; Stotz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 192 SGG, Rn. 67).
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