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   SG Frankfurt/Main, 15.07.2010 - S 4 R 285/10 ER   

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https://dejure.org/2010,24067
SG Frankfurt/Main, 15.07.2010 - S 4 R 285/10 ER (https://dejure.org/2010,24067)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.07.2010 - S 4 R 285/10 ER (https://dejure.org/2010,24067)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - S 4 R 285/10 ER (https://dejure.org/2010,24067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Rentenversicherung muss Kosten für Reha-Aufenthalt eines essgestörten Kindes übernehmen - Ambulante fachärztliche Behandlung am Wohnort nicht ausreichend

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    In Fällen existentiell bedeutsamer Leistungen ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Krodel, Die sozialgerichtliche Eilentscheidung zwischen Subsumtion und Abwägung, NZS 2009, Seite 18, 21 bis 23).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    Dabei sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Bedeutung für die Grundrechte des Antragstellers wiegen (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 15.07.2010 - S 4 R 285/10 ER   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines an Phenylketonurie erkrankten Kindes auf stationären Kuraufenthalt unter Mitnahme der Mutter und Schwester als Begleitperson im Eilverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    Dabei sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Bedeutung für die Grundrechte des Antragstellers wiegen ( BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Darmstadt, 15.07.2010 - S 4 R 285/10
    In Fällen existentiell bedeutsamer Leistungen ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Krodel, Die sozialgerichtliche Eilentscheidung zwischen Subsumtion und Abwägung, NZS 2009, Seite 18, 21 bis 23).
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