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   SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20   

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https://dejure.org/2021,66332
SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20 (https://dejure.org/2021,66332)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 08.03.2021 - S 4 R 360/20 (https://dejure.org/2021,66332)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 08. März 2021 - S 4 R 360/20 (https://dejure.org/2021,66332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Rente, Bewilligung, Erwerbsminderung, Rentenversicherung, Behinderung, Erwerbsminderungsrente, Antragstellung, Eingliederung, Bescheid, Teilhabe, Klageverfahren, Auslegung, Verwaltungsverfahren, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Nürnberg, 28.06.2017 - S 11 R 1141/15

    Berufliche Rehabilitation

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20
    Zur Begründung trägt sie vor, dass die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI nicht nur dann vorliegen, wenn eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich bezogen wird und stützt sich hierzu auf die Entscheidung der 11. Kammer des erkennenden Gerichts in seiner Entscheidung vom 28.06.2017, Az. S 11 R 1141/15, Rn. 29 ff. juris.

    Zudem spricht für die erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI auch, dass der Rentenversicherungsträger auf diese Weise Teilhabeleistungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt und insbesondere vor Erlass des Rentenbescheids erbringen kann und so die Möglichkeit hat abzuwarten, ob der Rentenbezug durch Teilhabeleistungen nach Maßgabe der Grundsätze "Reha vor Rente" noch abgewendet werden kann (vgl. Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 11 SGB VI, Rn. 31, vgl. zum Ganzen auch SG Nürnberg, Urteil vom 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15 -, Rn. 31, juris und SG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Az. S 3 R 1322/13).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20
    Er ist begründet, soweit der Versicherte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX a.F. zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 06.03.2013, Az. B 11 AL 2/12 R, m. w. N.).
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93

    Rentenbezugszeit - Fehlende Antragstellung

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.03.2021 - S 4 R 360/20
    Es muss zumindest - wie vorliegend - ein Antrag gestellt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.1994, Az. 5 RJ 18/93).
  • LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21

    Rentenversicherung: Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.03.2021 - S 4 R 360/20 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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