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   SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08   

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https://dejure.org/2010,9354
SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08 (https://dejure.org/2010,9354)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08 (https://dejure.org/2010,9354)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2010 - S 4 SO 3120/08 (https://dejure.org/2010,9354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten - Sonderrechtsnachfolge - Vermögenseinsatz - kleine land- und forstwirtschaftliche Grundstücksflächen - Verwertung - Verkehrswert - Schonvermögen - Eigentumswohnung - keine Verwertbarkeit - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Vermögen in Form von Wohneigentum und Grundstücken und Lebensversicherungen auf gewährte Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege; Sterbegeldversicherung und selbst sowie allein bewohntes Wohneigentum als unverwertbares und geschütztes Vermögen i.S.d. § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Darlehensfreie Sozialhilfe erhält nicht, wer verwertbares Vermögen hat, zu dem auch kleine land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zählen; Verwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung von Grundstücken als Vermögen; Verwertbarkeit kleiner land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Danach gehören die 444, 75 EUR zum nach § 90 Abs. 3 SGB XII geschützten Vermögen der Klägerin und dürfen bei der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt werden (vgl. zum SGB XII nur Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, B 8/9b SO 9/06 R, JURIS Rn. 22 f.; zur Vorgängernorm des § 88 Abs. 3 BSHG ähnlich bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 5 C 84.02, JURIS Rn. 19 ff. = FEVS 56, 302, 306).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Bei den unbelasteten Grundstücken handelt es sich zwar - entgegen der Auffassung der Klägerin - dem Grunde nach um verwertbares Vermögen im Sinn von § 90 Abs. 1 SGB XII. Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS - "bereite Mittel" -).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Bei den unbelasteten Grundstücken handelt es sich zwar - entgegen der Auffassung der Klägerin - dem Grunde nach um verwertbares Vermögen im Sinn von § 90 Abs. 1 SGB XII. Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS - "bereite Mittel" -).
  • LSG Sachsen, 26.04.2007 - L 2 U 114/05

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Denn die Klägerin ist nunmehr jedenfalls seine Sonderrechtsnachfolgerin gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I. Als Ehegattin ist sie nämlich vorrangig (nacheinander) vor den Kindern des Verstorbenen aktiv legitimiert und klagebefugt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006, L 6 U 3698/05, JURIS = NZS 2006, 613 f. und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. April 2007, L 2 U 114/05, JURIS Rn 38 f.).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Bei den unbelasteten Grundstücken handelt es sich zwar - entgegen der Auffassung der Klägerin - dem Grunde nach um verwertbares Vermögen im Sinn von § 90 Abs. 1 SGB XII. Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS - "bereite Mittel" -).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Bei den unbelasteten Grundstücken handelt es sich zwar - entgegen der Auffassung der Klägerin - dem Grunde nach um verwertbares Vermögen im Sinn von § 90 Abs. 1 SGB XII. Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS - "bereite Mittel" -).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02

    Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Danach gehören die 444, 75 EUR zum nach § 90 Abs. 3 SGB XII geschützten Vermögen der Klägerin und dürfen bei der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt werden (vgl. zum SGB XII nur Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, B 8/9b SO 9/06 R, JURIS Rn. 22 f.; zur Vorgängernorm des § 88 Abs. 3 BSHG ähnlich bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 5 C 84.02, JURIS Rn. 19 ff. = FEVS 56, 302, 306).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Entscheidungserheblich kommt es nämlich darauf an, ob sich die Möglichkeit der Vermögensverwertung in einem zeitlich vorhersehbaren Zeitrahmen bewegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Mai 2009, B 8 SO 7/08 R, JURIS RN. 21 m. w. N.; Wolf, in Fichtner/Wenzel, SGB XII, Kommentar, 4. Aufl., 2009, § 90 Rn. 2).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 84.99

    Gerichtlich durchzusetzende Ansprüche als bereite Mittel i.S. von § 2 BSHG

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Bei den unbelasteten Grundstücken handelt es sich zwar - entgegen der Auffassung der Klägerin - dem Grunde nach um verwertbares Vermögen im Sinn von § 90 Abs. 1 SGB XII. Unter der gebotenen Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ist in Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ein Vermögensgegenstand verwertbar, wenn in absehbarer Zeit ein vertretbarer Preis erzielt werden kann (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS - "bereite Mittel" -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08
    Denn die Klägerin ist nunmehr jedenfalls seine Sonderrechtsnachfolgerin gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I. Als Ehegattin ist sie nämlich vorrangig (nacheinander) vor den Kindern des Verstorbenen aktiv legitimiert und klagebefugt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006, L 6 U 3698/05, JURIS = NZS 2006, 613 f. und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. April 2007, L 2 U 114/05, JURIS Rn 38 f.).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 362/12

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses - keine

    Der Beklagte leistete dem Hilfeempfänger in der Zeit vom 01.09.2007 bis zum Todestag Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des Siebten Kapitels des Sozialgesetzbuchs - Sozialhilfe - (SGB XII) im Gesamtumfang von 20.094,90 EUR; davon erbrachte er Leistungen im Umfang von 7.577,77 EUR darlehensweise (vgl. Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22.04.2010 - S 4 SO 3120/08 -).
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