Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Betriebskosten für ein privates Kfz - Angewiesensein auf die regelmäßige Benutzung - Nachranggrundsatz
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Betriebskosten für ein privates Kfz - Angewiesensein auf die regelmäßige Benutzung - Nachranggrundsatz
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Betriebskosten für ein privates Kfz - Angewiesensein auf die regelmäßige Benutzung - Nachranggrundsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Betriebs- und Unterhaltskosten für ein Kfz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Keinen Anspruch auf Übernahme der Betriebs- und Unterhaltskosten für ein Kfz, wenn der Hilfsbedürftige nicht auf dessen Benutzung angewiesen ist
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Übernahme von Betriebs- und Unterhaltskosten für Kfz nur zum Zwecke der Teilhabe an der Gesellschaft - Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Kostenübernahme von Betriebs- und Unterhaltskosten für Kfz besteht nur, wenn dieser regelmäßig auf die Benutzung angewiesen ist ...
Wird zitiert von ...
- LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - L 9 SO 38/13
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
Außerdem hat er sich auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2011 (Az. L 9 SO 40/09) und des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2012 (Az. S 4 SO 4776/11) berufen.