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   SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09   

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https://dejure.org/2010,13335
SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09 (https://dejure.org/2010,13335)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2010 - S 4 U 172/09 (https://dejure.org/2010,13335)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2010 - S 4 U 172/09 (https://dejure.org/2010,13335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - abhängige Beschäftigung eines Familienangehörigen - Angestellter in einem Familienunternehmen in der britischen Rechtsform der Private Limited Company by Shares - Ltd

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Autounfalls mit den Folgen einer Lendenwirbelkörperfraktur und einer Thoraxprellung als Arbeitsunfall; Vater des Gesellschafter-Geschäftsführers als Beschäftigter i.S.d. gesetzlichen Unfallsversicherung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kaufmännischer Angestellter in einer als Limited (Ltd.) organisierten Familiengesellschaft (Tochter - Gesellschafter/Geschäftsführerin) als Beschäftigter kraft Gesetzes unfallversichert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienmitglieder als Arbeitnehmer in der Ltd.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB IV § 7; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Beschäftigung im Familienunternehmen einer Ltd.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsführung (vgl. BSGE 13, 196, 201 f.; 20, 6, 8; 58, 53, 57 und 51, 164, 167).
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Kennzeichnend für den Arbeitnehmer ist die persönliche Abhängigkeit von einem Dritten, dem Arbeitgeber (vgl. BSGE 8, 278; 10, 41; 13, 130).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Zwar kann das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt sein, wie das insbesondere bei Diensten höherer Art der Fall ist, vollständig entfallen darf es jedoch nicht; es muss eine fremd bestimmte Leistung verbleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (vgl. BSGE 38, 53, 57).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Kennzeichnend für den Arbeitnehmer ist die persönliche Abhängigkeit von einem Dritten, dem Arbeitgeber (vgl. BSGE 8, 278; 10, 41; 13, 130).
  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56

    Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Kennzeichnend für den Arbeitnehmer ist die persönliche Abhängigkeit von einem Dritten, dem Arbeitgeber (vgl. BSGE 8, 278; 10, 41; 13, 130).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsführung (vgl. BSGE 13, 196, 201 f.; 20, 6, 8; 58, 53, 57 und 51, 164, 167).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.03.2010 - S 4 U 172/09
    Persönliche Abhängigkeit erfordert Eingliederung in den Betrieb und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsführung (vgl. BSGE 13, 196, 201 f.; 20, 6, 8; 58, 53, 57 und 51, 164, 167).
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